Bursch verurteilt
15 Jahre Haft für tödliche Tritte
03.12.2009
Der 19-Jähriger Kärntner sei eine "tickende Zeitbombe".
Wegen Mordes ist ein 19 Jahre alter Bursche am Donnerstag von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Jahren unbedingter Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Er hat im Juni 2008 einen bereits am Boden liegenden, bewusstlosen Mann mit den Füßen mehrmals gegen den Kopf getreten. Das Opfer fiel zunächst ins Wachkoma, ist aber inzwischen verstorben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Tickende Zeitbombe"
Während Staatsanwalt Helmut
Jamnig den Angeklagten als "tickende Zeitbombe" bezeichnet hatte
und den Tatbestand des Mordes eindeutig erfüllt sah, lag für den Verteidiger
Elmar Ther lediglich "absichtlich schwere Körperverletzung"
vor, zudem sei kein Motiv vorgelegen. Die Geschworenen befanden den
19-Jährigen aber mit sieben zu eins Stimmen des Mordes für schuldig. Der
Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine
Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Streit um Zigarette
Vorausgegangen war der Tat ein Streit um eine
Zigarette. Der 19-Jährige hatte am 10. Juni 2008 im Park der Kärntner
Schützen in Klagenfurt den ganzen Tag über Alkohol und Tabletten konsumiert,
sowie Cannabis geraucht. Das 39-jährige Opfer kannte er nur flüchtig,
irgendwann bat er den Mann um eine Zigarette. "Er hat gesagt, ich soll mich
schleichen, da bin ich weggegangen", meinte der Angeklagte. Was dann genau
passiert sei, daran könne er sich nicht erinnern.
Kopf als Fußball
Die ursprünglich verbale Auseinandersetzung
eskalierte. "Der Angeklagte ist, wie man so schön sagt, völlig ausgerastet",
sagte Staatsanwalt Helmut Jamnig. Nach mehreren wuchtigen Faustschlägen sei
der 39-Jährige "einem Baumstamm gleich" zu Boden gegangen. "Nach
Fußballerart" habe der Bursch Anlauf genommen und dem wehrlosen Mann mehrere
wuchtige Fußtritte gegen Körper und Kopf versetzt.
Das Opfer war laut eines medizinischen Gutachtens bereits am Tatort "klinisch tot" und wäre dort auch gestorben, wenn nicht umgehend eine fachgemäße, notärztliche Betreuung erfolgt wäre. Eine Verbesserung des Zustandes aus damaliger Sicht war nicht zu erwarten gewesen. Der Mann starb nach mehreren Monaten im Wachkoma - er befand sich bis zu seinem Tod in dauerstationärer Behandlung auf der Geriatrie des Landeskrankenhauses Klagenfurt.
"Abartigkeit"
Ein Gutachten attestierte dem 19-Jährigen
eine "hochgradige geistige und seelische Abartigkeit, hochgradiges
Aggressionspotenzial sowie erheblich disoziale Persönlichkeitszüge". "Es ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass der Angeklagte ohne
Behandlung erneut mindestens eine schwere Körperverletzung begeht -
insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol", erklärte der Sachverständige Max
Neumann.