Eine Alkoholabhängigkeit führte bei einem 41-Jährigen zu "Abwärtsspirale".
Klagenfurt. Wegen Tierquälerei hat sich am Dienstag ein 41-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Über Monate hinweg waren heuer auf seinem Hof 21 Kühe verhungert beziehungsweise verdurstet. Der Mann bekam eine Diversion angeboten, die er auch annahm. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Laura Rausch, gab keine Erklärung ab, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.
Begonnen habe alles damit, dass die Wasserleitung zum Stall im Winter eingefroren war, er habe danach die Tiere mit Kübeln mit Wasser versorgen müssen, jede Kuh habe pro Tag zwei Kübel Wasser gebraucht, sagte er. "Also haben Sie jeden Tag 42 Kübel in den Stall getragen?", wollte Richterin Ute Lambauer von dem Mann wissen. "Nein", gab dieser zu. Ihm sei aufgefallen, dass die Kühe mit der Zeit immer mehr abmagerten: "Futter haben sie ja gehabt", meinte der Angeklagte. "Aber offensichtlich zu wenig", bemerkte die Richterin mit Verweis auf den Obduktionsbericht, wonach die Kühe stark unterversorgt waren und verhungert beziehungsweise verdurstet waren.
Sicher habe auch sein Alkoholproblem mitgespielt, sagte der 41-Jährige: "Mir ist alles zu viel geworden." Auf die Alkoholabhängigkeit des Mannes verwies auch Gutachter Franz Schautzer, der den 41-Jährigen untersucht hatte: "Zu der Zeit hat er sein erstes Bier in der Früh getrunken, um keine Entzugserscheinungen zu haben. In gewissem Ausmaß war er ständig alkoholisiert, das war notwendig, um handeln zu können." Natürlich habe sich das auf seine gesamtes Verhalten ausgewirkt: "Als dann die ersten Tiere gestorben sind, war er in einer Abwärtsspirale, aus der er nicht mehr herausgekommen ist. Er hat darauf nicht mehr adäquat reagieren können."
Zur Zeit ist der 41-Jährige laut eigener Aussage abstinent. Anfang Mai hatte er sich selbst ins Krankenhaus einliefern lassen. Als seine Angehörigen am nächsten Tag nach den Tieren sehen wollten, stießen sie auf die Kadaver von 16 ausgewachsenen Kühen und fünf Kälbern, die bereits stark verwest waren. In einem Nebengebäude wurde ein toter Hund entdeckt, der Monate zuvor gestorben war.
Richterin Lambauer bot dem Mann eine Diversion in Höhe von 1.000 Euro an, was 200 Tagessätzen in Höhe von je fünf Euro entspricht. Dazu kommen noch 900 Euro Verfahrenskosten, die der 41-Jährige bezahlen muss. "Auf der einen Seite sind es 21 tote Rinder, auf der anderen Seite war Ihre Dispositionsfähigkeit durch Ihre Alkoholabhängigkeit eingeschränkt", sagte die Richterin. Der Mann beteuerte, bis auf weiteres auch keine Tiere mehr halten zu wollen - gegen ihn besteht ein unbefristetes Tierhalteverbot.