Zwei 19-Jährige wurden am Montag in Klagenfurt wegen Bankraubes zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Die beiden Männer wurden wegen des Verbrechens des schweren Raubes am Landesgericht Klagenfurt zu teilbedingten Haftstrafen von 24 beziehungsweise 30 Monaten verurteilt. Vier beziehungsweise fünf Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Die beiden Angeklagten hatten im Jahr 2005 im Alter von 17 Jahren zwei Banken in Klagenfurt ausgeraubt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Zwei Jahre unentdeckt geblieben
Es dauerte bis zum Februar 2007,
bis es der Kärntner Polizei gelang, jene zwei Banküberfälle auf Filialen der
Raiffeisen-Bezirksbank in Klagenfurt zu klären, die im Frühjahr 2005 verübt
worden waren. Umso größer war die Überraschung, als sich herausstellte, dass
zwei zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Kärntner die Täter waren.
Beute für "Luxus-Leben"
"Wir hatten keine
extremen Geldsorgen; für das, was wir haben wollten, hatten wir aber zu
wenig", erklärte der Erstangeklagte dem Jugendschöffensenat. Laut
Staatsanwalt gaben die Burschen die gesamte Beute - insgesamt 41.995 Euro -
für Modebekleidung, Werkzeug, Elektronikartikel und Mopeds aus.
Arbeitsteilung bei Überfällen
Die Banküberfälle liefen
beide Male nach dem selben Muster ab. Einer der beiden 17-Jährigen fungierte
als Fahrer des Fluchtmopeds, während der Zweite in das jeweilige
Geldinstitut stürmte und mit vorgehaltener Waffe einen Kassier bedrohte.
Laut Anklage wurde beim ersten Überfall eine sogenannte Soft-Air-Pistole,
beim zweiten Mal eine Gasdruckpistole verwendet.
Täter aus "guten Verhältnissen"
"Beide kommen
aus geordneten Verhältnissen", meinte Strafverteidiger Gunther Huainigg. Der
Erstangeklagte konnte auf ein Lehrabschlusszeugnis mit ausgezeichnetem
Erfolg verweisen. Sein Vater hat inzwischen den der Bank entstandenen
Schaden zurückerstattet.
Das Urteil des Schöffensenats fiel jedoch eindeutig aus. Beide Angeklagten müssen nun zumindest für einige Monate ins Gefängnis. Die zwei Burschen nahmen die Urteile an, Staatsanwalt Plach gab keine Erklärung ab.