Schock-Fund

35 tote Hunde in Kärnten gefunden: Frau erhält Tierhalteverbot

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Laut Behörden soll "Gefahr im Verzug" herrschen – es wird weiterhin wegen Verdachts auf Tierquälerei ermittelt.

Klagenfurt. Zwei Wochen, nachdem auf einem unbewohnten Anwesen im Bezirk Wolfsberg 35 tote Hunde entdeckt worden sind, hat die zuständige Behörde ein Tierhalteverbot über die ehemalige Bewohnerin des Anwesens, eine 38-jährige Klagenfurterin, verhängt. Wie das Land Kärnten am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, war vom Paragrafen "Gefahr im Verzug" Gebrauch gemacht worden.
 
Die betroffene Frau sei nicht in der Lage, "auf Dauer für Tierhaltungsbedingungen zu sorgen, die eine rechtskonforme Unterbringung und Betreuung der Tiere gewährleisten". In der Vergangenheit hatte die 38-Jährige immer wieder Tiere aus Tierheimen geholt und bei sich aufgenommen. Sie hat nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen das Tierhalteverbot zu berufen. Bleibt es aufrecht, werden über die Verbindungsstelle alle übrigen Bundesländer darüber informiert, es sei nämlich möglich, dass sie ihren Wohnsitz wechseln werde, wie sie es in der Vergangenheit schon öfters getan hat.
 

Tote Hunde in Plastiksäcke gesteckt

 
Die 35 toten Hunde waren am Dienstag vor zwei Wochen entdeckt worden. Sie waren in Plastiksäcke gehüllt und teilweise vergraben. Die Todesursache der Hunde ist derzeit noch unklar, die Untersuchungen laufen. Die 38-jährige Klagenfurterin wurde angezeigt, gegen sie wird wegen des Verdachts der Tierquälerei ermittelt.
 
Die für Tierschutz zuständige LHStv. Beate Prettner (SPÖ) forderte bei dieser Gelegenheit, das Tierschutzgesetz in Bezug auf Tierhalteverbote nachzuschärfen. Nach derzeitiger Rechtslage könne eine Behörde über eine Person nur dann ein Tierhalteverbot aussprechen, wenn diese bereits zumindest einmal vom Gericht wegen Tierquälerei oder mehr als einmal von der Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen Tierhaltevorschriften rechtskräftig bestraft wurde. Ansonsten sei der "Gefahr im Verzug"-Paragraf die einzige Möglichkeit für ein Halteverbot.
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