Laut Justizminister aber 'kein Gefährdungspotenzial' unmittelbar vor Bluttat.
Im Juni 2017 ist ein Kärntner in der Justizanstalt (JA) Karlau von einem Mithäftling erschlagen worden. Der Täter habe unmittelbar davor "kein Gefährdungspotenzial" gezeigt, betont Justizminister Josef Moser (ÖVP) in einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung. Aus dieser ergibt sich aber, dass der Mann in seiner Zelle ein Waffenarsenal gehortet hatte und als gewaltbereit bekannt war.
Die NEOS hatten vom Justizminister in Erfahrung bringen wollen, ob der mutmaßliche Täter - ebenfalls ein Kärntner - in den Tagen vor dem tödlichen Angriff auf den Mitgefangenen in der Justizanstalt mit aggressivem Verhalten aufgefallen war. Wie Moser nun bekannt gab, lagen diesbezüglich keine Meldungen vor. Ein Jahr zuvor waren bei einer Kontrolle des Haftraums des Mannes allerdings mehrere illegale Waffen zutage gekommen: ein 40 Zentimeter langer Besenstiel, dessen vorderes Ende eine Messerklinge bildete, eine Metallschiene mit einem Messer an der Spitze sowie zwei Stanley-Messer. Ebenfalls 2016 war der Mann erstmals auf einen anderen Insassen losgegangen. Bei diesem handfesten Streit dürfte es um Zigaretten gegangen sein.
Nachdem man dem Häftling die Stichwaffen abgenommen hatte, wurde der wegen Mordes an seiner Freundin - er hatte diese mit einer Axt erschlagen - zu 18 Jahren Haft verurteilte Mann vorübergehend in die Abteilung für erhöhte Sicherheit verlegt und beobachtet. Weil er in weiterer Folge kein bedenkliches Verhalten mehr zeigte, kam er nach zwei Wochen wieder in seine ursprüngliche Zelle zurück. Für den Besitz der verbotenen Waffen wurde ihm eine Geldbuße auferlegt.
"Hätten nicht in derselben Zelle landen dürfen"
Dass im weiteren Verlauf ein ebenfalls wegen Mordes verurteilter 34-jähriger Kärntner die Zelle des Mannes zugeteilt bekam und mit diesem den Haftraum teilte, war für die Mutter des mit einem abgebrochenen Tischbein erschlagenen Häftlings nicht nachvollziehbar. Ihrer Meinungen nach hätten die beiden nie in derselben Zelle landen dürfen. Sie machte im Vorjahr nach dem Amtshaftungsgesetz Trauerschmerzensgeld und eine Entschädigung für die psychische Belastung infolge des gewaltsamen Todes ihres Sohnes geltend. Irritiert über den Fall zeigte sich am Freitag auch NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss: "Die Justizanstalt scheint alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen zu haben. Diese reichen jedoch nicht aus." Im Vorfeld hätten Maßnahmen zur Gewaltprävention getroffen werden müssen, meinte sie gegenüber der APA. Der moderne Strafvollzug müsse resozialisierend wirken.
Gewalttätigkeiten unter Häftlingen sind im Strafvollzug alles andere als eine Seltenheit. 2018 wurden den Staatsanwaltschaften 540 Verdachtsfälle gemeldet. Diese Anzahl zeige, "dass man den Gefahren in Justizanstalten nicht allein mit Schutzwesten und mehr Waffen für Justizwachbeamte begegnen kann. Ziel muss sein, Gewalt in den Anstalten zu verhindern", gab Griss zu bedenken.