Die Eltern hätten ihre "lebenslängliche Strafe" schon (durch den Tod des eigenen Kindes) erhalten, so begründete die Richterin das milde Urteil von 1.440 €
Ktn. Der traurige Vorfall hatte sich im Juli vergangenen Jahres in Ossiach: Ein 1-jähriger Bub war damals nur für fünf Minuten unbeaufsichtigt. Diese kurze Zeitspanne reichte jedoch auch, dass er sich durch die offene Terassentür zum nicht abgesicherten Pool schlich, hineinfiel und ertrank.
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Richterin zeigte sich nachsichtig
Die Verhandlung darüber fand am Freitag im Bezirksgericht Feldkirchen statt und dauerten gerade mal eine Viertelstunde. Fahrlässige Tötung wurde den Eltern des ertrunkenen Kleinkindes vorgeworfen. Das Urteil fiel am Ende sehr milde aus. "Sie beide haben Ihre lebenslängliche Strafe schon erhalten. Von Seiten des Staates muss man nicht unbedingt noch einmal draufhauen", betonte Richterin Irene Malle-de Cillia. Der Unfall sei wegen einer Nachlässigkeit geschehen, "wie sie uns tagtäglich passiert, allerdings mit einer so schrecklichen Folge, mit der Sie nun zu leben haben". Zusätzlich zum großen Schmerz erhielten die trauernden Eltern eine Geldstrafe von 720 Euro pro Person.