Ein 41-jähriger Kärntner überollte im Alkohol-Rausch seine Ehefrau - und kam mit einer bedingten Haft und Gelstrafe davon.
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Montag am Bezirksgericht St. Veit an der Glan ein 41 Jahre alter Kärntner zu sieben Monaten bedingter Haft und 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober des Vorjahres in alkoholisiertem Zustand seine 43-jährige Ehefrau unabsichtlich mit dem Pkw überrollt. Die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geburtstagsfeier in nahem Gasthaus
"Er ist Opfer und Täter
zugleich", sagte Richter Oliver Kriz. Das Paar hatte in der Nacht auf 25.
Oktober in einem Gasthaus - nur wenige hundert Meter von ihrem Wohnhaus im
Bezirk St. Veit/Glan - ausgiebig und ausgelassen gefeiert. Anlass war der
Geburtstag der Frau, Streit gab es laut Zeugen keinen. Der Ehemann stieg in
sein Auto und fuhr als erster nach Hause, seine Ehefrau wollte zu Fuß
nachkommen.
Frau bei der Suche auf der Straße überrollt
Als sie
längere Zeit nicht auftauchte, setzte sich der Beschuldigte erneut ins Auto
und machte sich auf die Suche nach seiner Gattin. Zu diesem Zeitpunkt
herrschten widrigste Sichtbedingungen, es war stockdunkel und regnete
leicht. Der alkoholisierte Lenker dürfte sich bei seiner Suche zu intensiv
auf den Straßenrand konzentriert haben und dabei seine - ebenfalls stark
alkoholisierte - auf der Straße liegende Frau übersehen haben. Er überrollte
sie im Brustbereich.
"Ich bin geständig"
Der Beschuldigte verfolgte den
Prozess völlig geistesabwesend, viel mehr als "ich bin geständig" war von
ihm nicht zu hören. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine
Erklärung ab.