Frau überrollt

Ehemann kam mit bedingter Haft davon

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Ein 41-jähriger Kärntner überollte im Alkohol-Rausch seine Ehefrau - und kam mit einer bedingten Haft und Gelstrafe davon.

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Montag am Bezirksgericht St. Veit an der Glan ein 41 Jahre alter Kärntner zu sieben Monaten bedingter Haft und 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober des Vorjahres in alkoholisiertem Zustand seine 43-jährige Ehefrau unabsichtlich mit dem Pkw überrollt. Die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geburtstagsfeier in nahem Gasthaus
"Er ist Opfer und Täter zugleich", sagte Richter Oliver Kriz. Das Paar hatte in der Nacht auf 25. Oktober in einem Gasthaus - nur wenige hundert Meter von ihrem Wohnhaus im Bezirk St. Veit/Glan - ausgiebig und ausgelassen gefeiert. Anlass war der Geburtstag der Frau, Streit gab es laut Zeugen keinen. Der Ehemann stieg in sein Auto und fuhr als erster nach Hause, seine Ehefrau wollte zu Fuß nachkommen.

Frau bei der Suche auf der Straße überrollt
Als sie längere Zeit nicht auftauchte, setzte sich der Beschuldigte erneut ins Auto und machte sich auf die Suche nach seiner Gattin. Zu diesem Zeitpunkt herrschten widrigste Sichtbedingungen, es war stockdunkel und regnete leicht. Der alkoholisierte Lenker dürfte sich bei seiner Suche zu intensiv auf den Straßenrand konzentriert haben und dabei seine - ebenfalls stark alkoholisierte - auf der Straße liegende Frau übersehen haben. Er überrollte sie im Brustbereich.

"Ich bin geständig"
Der Beschuldigte verfolgte den Prozess völlig geistesabwesend, viel mehr als "ich bin geständig" war von ihm nicht zu hören. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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