Görtschitztal
Gift-Skandal: Milch schon im März verseucht
11.12.2014
Mehrere Proben stark belastet - Keine Information an die Öffentlichkeit.
Die AGES, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, hat bereits Ende März dieses Jahres in mehreren Lebensmittelproben aus dem Görtschitztal Überschreitungen der Grenzwerte für Hexachlorbenzol festgestellt. Öffentlich wurden diese Zahlen aber nicht, nach Bekanntwerden der HCB-Verseuchung vor einem Monat hieß es lediglich, im Frühjahr seien "geringste Spuren" festgestellt worden.
Grenzwerte deutlich überschritten
Diese "geringsten Spuren" sind nach den AGES-Untersuchungsergebnissen deutliche Grenzwertüberschreitungen. Eine Bröseltopfenprobe vom 27. März wies 0,04 bis 0,079 (Messungenauigkeit) Milligramm HCB je Kilogramm auf, im günstigsten Fall ist das das Vierfache des erlaubten Wertes. Eine Ricotta-Probe vom gleichen Tag war mit 0,018 bis 0,035 Milligramm belastet, die Rohmilchprobe eines Bauern mit 0,016 bis 0,033, eines zweiten Bauern mit 0,011 bis 0,023 Milligramm Hexachlorbenzol. Die Analysen wurden vom Institut für Lebensmittelsicherheit Innsbruck durchgeführt, der Untersuchungszeitraum ist mit 27.3.2014 bis 2.4.2014 angegeben.
Molkerei und Land wussten Bescheid
Nach APA-Recherchen wusste die betroffene Molkerei ebenso über die Werte Bescheid wie die Landwirtschaftskammer und die Agrarabteilung des Landes. Dass die AGES bei Grenzwertüberschreitungen sehr wohl auch aktiv wird, zeigt ein Blick in die Futtermittel-Listen vom September. Da wurde Fischmehl aus Peru aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Eine HCB-Belastung von 0,078 Milligramm je Kilogramm.
Eigenartig mutet in diesem Zusammenhang die AGES-Information zum Thema Hexachlorbenzol an, die auf der AGES-Website zu finden ist. Hier steht wörtlich zu lesen: "Die AGES untersucht routinemäßig in Lebens- und Futtermitteln auf den verbotenen Wirkstoff HCB. Bis auf Kürbiskerne sowie Kürbiskernöle wurden in den vergangenen Jahren keine auffälligen Befunde festgestellt." Diese Information stammt vom 27. November 2014.