Wiederbetätigungs-Prozess

Hitlergruß bei Kroaten-Treffen: 15 Monate bedingt für 67-Jährigen

29.06.2018

67-Jähriger hatte "in Euphorie" Hand zum Hitlergruß erhoben und fasste 15 Monate bedingt aus - Urteil nicht rechtskräftig. 

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Zwei Kroaten haben sich am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung während des Gedenktreffens am Loibacher Feld am 12. Mai verantworten müssen. Ein 67-Jähriger wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, ein 79-Jähriger wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am Vormittag hatte der 67-Jährige vor einem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer Platz genommen. Staatsanwalt Marcus Pacher warf dem Mann vor, bei der Gedenkveranstaltung den Hitlergruß gezeigt zu haben - "trotz eindringlicher Warnungen und Rechtsbelehrungen des Veranstalters". Der Mann, der seit der Veranstaltung in Untersuchungshaft war, habe sich während dieser Zeit unter anderem damit verantwortet, dass er nur "unbewusst und unwillkürlich herumgefuchtelt" habe und dass er einen Freund neben ihm zum Mitsingen auffordern wollte.

67-Jährige geständig

Vor Gericht war der 67-Jährige geständig. Er sei als Gemeinderat seiner kroatischen Heimatgemeinde nach Bleiburg gekommen und wollte dort einen Kranz niederlegen. "Bei der Feier habe ich dann ein Heimatlied gehört, dadurch war ich in großer Euphorie und habe mich dazu hinreißen lassen, die Hand zu heben", sagte der Mann. Er habe aber "keinesfalls die Absicht gehabt, eine Geste im Sinne des Nationalsozialismus" zu begehen, der Vorfall tue ihm leid und er werde so etwas nie mehr machen. "Wenn man euphorisch ist, also in einem Zustand, der die Seele berührt - warum kommt man dann auf die Idee, den Hitlergruß zu machen? Warum verbindet man seine Euphorie mit so einem Symbol, das für 55 Millionen Tote steht?", fragte Herrnhofer den Angeklagten. "Das war nicht meine Idee und meine Absicht, ich habe das einfach spontan gemacht", antwortete der 67-Jährige. In der Verhandlung wurde auch ein Video gezeigt, auf dem zu sehen ist, wie der Angeklagte den Arm mit abgespreizten Fingern hebt.
 
"Der Hitlergruß ist jedenfalls geeignet, den angeklagten Tatbestand zu verwirklichen", sagte Staatsanwalt Pacher in seinem Plädoyer, es komme dabei gar nicht auf die Gesinnung des Täters an. "Gleich nach Kriegsende wurde das Verbotsgesetz erlassen. Absicht des Gesetzes war es, zu verhindern, dass solch ein nationalsozialistisches Regime wieder errichtet wird. Aber heute, mehr als 70 Jahre nach Ende des Krieges, ist die Errichtung eines solchen Regimes utopisch", sagte darauf Peter Krassnig, der Verteidiger des Kroaten. Ein Bankdirektor, der Millionen veruntreut habe, stehe nur von einem Schöffengericht, während sich sein Mandant vor einem Schwurgericht verantworten müsse, meinte der Anwalt weiter. Er betonte auch, dass es "überhaupt nicht erwiesen" sei, dass die Geste seines Mandanten überhaupt ein Hitlergruß war.
 
Die Geschworenen sahen das aber anders und sprachen den Mann mit acht zu null Stimmen schuldig. In der Begründung der Strafhöhe verwies Richter Herrnhofer einerseits auf die Unbescholtenheit des 67-Jährigen, andererseits aber auf die Geste "im Rahmen einer Veranstaltung mit großer medialer Aufmerksamkeit", was erschwerend sei. Der 67-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pacher gab keine Erklärung ab.

Geschworenenprozess gegen 79-Jährigen

Nicht so eindeutig war die Sachlage beim Geschworenenprozess gegen den 79-jährigen Kroaten, ebenfalls unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer. Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, verpackte das aber auch auf mehrmaliges Nachfragen des Richters stets so: "Ich wollte eine Freundin grüßen, aber das ist dann so ausgelegt worden, dass ich den Hitlergruß machen wollte. Wenn das so ausgelegt worden ist, dann tut es mir auch leid und ich bekenne mich schuldig.
 
Zu der Szene war es bei der Kranzniederlegung an der Gedenkstätte gekommen. Der Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-Andre Klösch, hatte den Vorfall beobachtet und sagte beim Prozess als Zeuge aus: "Aus meiner Perspektive war die Hand in der Höhe. Für mich war es eine Situation, die es zu überprüfen galt." Er habe den Angeklagten mit erhobener Hand gesehen und ihm zugerufen, woraufhin dieser mit der erhobenen Hand zu winken begonnen habe. Im Gerichtssaal wurde gleich mehrmals ein Video gezeigt, auf dem der Angeklagte zu sehen ist, wie er wirklich die rechte Hand erhebt, aber sofort nach der Aufwärtsbewegung zu winken beginnt.

"Ich würde das als getarnten Hitlergruß ansehen"

Von einem der Geschworenen befragt, ob er die Geste nach Ansehen des Videos noch immer als Hitlergruß bezeichnen würde, sagte Klösch: "Ich würde das als getarnten Hitlergruß ansehen." Viele Teilnehmer würden sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden liefern und versuchen, verbotene Gesten und Symbole zur Schau zu stellen, ohne dass es die Polizei mitbekommt. Und es sei auch niemand in der Richtung gestanden, in die der Angeklagte gewinkt habe. Ähnlich sagte auch ein Polizist aus, der die Szene beobachtet hatte: "Für mich war das ein Hitlergruß, ich habe das nicht als Winken interpretiert." Der Angeklagte habe erst zu winken begonnen, als er vom Bezirkshauptmann angesprochen wurde.
 
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel eindeutig aus: Sie entschieden mit acht zu null Stimmen auf einen Freispruch. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig gab keine Erklärung ab. Mit dem Freispruch wurde der 79-Jährige auch enthaftet, er war ebenfalls seit der Veranstaltung in Untersuchungshaft gesessen.
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