Fahrfehler
Justiz schließt Akte Haider
14.04.2009
Die Justiz hat das Ermittlungsverfahren zu Haiders Unfall eingestellt. Der tödliche Crash ist ausschließlich auf einen Fahrfehler zurückzuführen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nun offiziell das Ermittlungsverfahren zum tödlichen Verkehrsunfall des früheren Kärntner Landeshauptmannes und BZÖ-Gründers Jörg Haider eingestellt. Das gab Gottfried Kranz, der Leiter der Anklagebehörde am Dienstag bekannt.
Der tödliche Crash in den frühen Morgenstunden des 11. Oktober 2008 war demnach ausschließlich auf einen Fahrfehler zurückzuführen.
Keine Fremdeinwirkung
Haider war stark alkoholisiert mit
überhöhter Geschwindigkeit von der Loiblpass-Bundesstraße abgekommen und
hatte bei dem Unfall mehrere tödliche Verletzungen erlitten.
Die technische Auswertung des Unfallfahrzeuges ergab, dass das Auto, ein VW Phaeton, in "einwandfreiem Zustand" gewesen war, auch gab es keine Manipulationen oder sonstige Fremdeinwirkung.
Medizinische Ursachen ausgeschlossen
Die Obduktion konnte auch
medizinische Ursachen für den Unfall, etwa einen plötzlichen Herzinfarkt
oder eine andere Krankheit, ausschließen. Die Untersuchungsergebnisse der
Grazer Gerichtsmedizin wurden von einem zweiten Gutachten der Universität
Innsbruck bestätigt.