Prozesskosten
Kärnten droht Exekution durch Bundespräsidenten
05.12.2008
Der Anwalt der Kärntner FPÖ fordert die vom Verfassungsgericht zugesprochenen Prozesskosten ein, die das Land bis dato nicht beglichen hat.
Dem Land Kärnten droht die Exekution von Gerichtskosten in der Höhe von 4.960 Euro durch Bundespräsident Heinz Fischer. Im Rechtsstreit um die Parteienförderung der FPÖ hat das Land nämlich bislang die Anwaltskosten nicht beglichen.
FPÖ gewann
Hintergrund ist die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes in der Frage der Parteienförderung für die FPÖ
Kärnten. Das Höchstgericht hatte der Beschwerde der FPÖ Kärnten statt
gegeben. Im Urteil hat der Gerichtshof das Land auch zur Übernahme der
Anwaltskosten der Kärntner Blauen verurteilt.
Kein Vorbild
Da die Zahlung an den Rechtsvertreter der FPÖ
Kärnten, den Salzburger Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker Andreas Schöppl,
trotz abgelaufener Frist bis dato nicht eingetroffen ist, strebt Schöppl nun
eine Exekution gegen das Land Kärnten an. "Ich muss den
Verfassungsgerichtshof nun ersuchen, dass dieser beim Bundespräsidenten die
Hereinbringung der Kosten veranlasst", schildert Schöppl die Vorgangsweise.
Für den Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker sei es unverständlich, dass das Land
Kärnten nicht zahle: "Vorbildhaft ist das Verhalten keineswegs, denn jeder
Bürger hat Gerichtsurteilen Folge zu leisten."
Anfang April 2005 hatte sich das BZÖ von der FPÖ abgespalten. Im Kärntner Landtag wurde die FPÖ damit schlagartig zur Ein-Mann-Fraktion - in Person von Franz Schwager - reduziert, 15 Mandatare wechselten mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider ins BZÖ (das sich in dem Bundesland allerdings weiterhin "Freiheitliche in Kärnten" nannte). Ende April beschloss der Landtag neue Richtlinien für die Parteienförderung. Demnach sollten nur noch Parteien mit mindestens zwei Abgeordneten gefördert werden, womit die FPÖ künftig leer ausging. Die FPÖ wandte sich an den Verfassungsgerichtshof, der Ende 2007 ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitete. Ergebnis: Die Richtlinien für die Parteienförderung dürfen zwar geändert werden, aber nicht während der laufenden Gesetzgebungsperiode. Die Kärntner FPÖ kündigte an, die Parteienförderung für die vergangenen drei Jahre in der Höhe von rund 2,1 Millionen Euro nachfordern zu wollen. |