Geldstrafe & bedingte Haft

Kärntner Bauer ließ seine Kühe verhungern

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Weitere Rinder standen bis zum Sprunggelenk im eigenen Kot.haarlosen

Ein 30-jähriger Landwirt ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei zu fünf Monaten bedingter Haft und 4.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte Anfang des Jahres seine Kühe stark vernachlässigt: In seinem Pachtbetrieb verhungerten drei Kühe, sowohl dort als auch in seinem Stammbetrieb waren die Ställe stark verschmutzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 30-Jährige bekannte sich vor Richter Uwe Dumpelnik schuldig. Er sei als Werksarbeiter beschäftigt, im Nebenerwerb sei er auch als Landwirt tätig: Zu Beginn des Jahres habe er nicht nur in seinem Stammbetrieb, sondern auch noch in einem Pachtbetrieb Mutterkühe und Kälber gehalten, insgesamt mehr als 30 Stück. "Ich war damit überfordert, es ist mir einfach zu viel geworden", sagte er in seiner Befragung durch den Richter. "Die Tiere sind bis zum Sprunggelenk im Dreck gestanden, das kommt ja nicht von heute auf morgen!", konfrontierte Dumpelnik den Mann mit den Vorwürfen. Im Pachtbetrieb sei eine Wasserleitung gebrochen, dadurch habe die elektronische Entmistung nicht funktioniert - und in seinem Stammbetrieb habe es damit ebenfalls Probleme wegen Vereisungen gegeben, rechtfertigte sich der 30-Jährige. "Und dann lässt man die Tiere einfach da drin stehen?", fragte Dumpelnik. "Nein, das war nicht richtig", antwortete der Mann.

"Ich habe die Tiere ja gern"

Der 30-Jährige ist immer noch Nebenerwerbslandwirt, neben seiner Anstellung hält er weiterhin 14 Kühe. "Warum?", wollte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wissen. "Ich habe die Tiere ja gern. Ich habe sie immer gern gehabt und auch die Landwirtschaft gern gemacht", sagte der Angeklagte. Bis zum Februar sei ja auch alles immer gut gegangen. Ein düsteres Bild zeichnete der Sachverständige von den Geschehnissen. Laut Obduktion seien die drei Kühe eindeutig verhungert: "Und das dauert mehrere Wochen." Die Rinder waren stark kotverschmutzt: "Einige hatten bereits haarlose Stellen, was darauf schließen lässt, dass sie über einen längeren Zeitraum keine trockenen Flächen gehabt haben." Auch die Ansammlung von Kot entwickle sich "nicht von heute auf morgen".

In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Dumpelnik auf die Strafdrohung von zwei Jahren - mildernd waren dem 30-Jährigen sein Geständnis und seine Unbescholtenheit zugutegekommen. "Insgesamt haben wegen Ihres Verhaltens aber 32 Tiere unnötige Qualen erlitten", sagte Dumpenik, der auch eine vom Verteidiger beantragte Diversion ausschloss: "Die bedingte Haftstrafe soll tatabhaltend motivieren." Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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