Hass als Motiv

Kärntner erstach Mutter - 14 Jahre Haft

17.11.2009

Der Wolfsberger attackierte seine Mutter mit einem 30 Zentimeter langen Jagdmesser.

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© Raunig
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Ein 28 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wolfsberger hatte im März dieses Jahres mit einem 30 Zentimeter langen Jagdmesser auf seine 51 Jahre alte Mutter eingestochen und sich eine Stunde danach der Polizei gestellt. Die Frau starb kurz darauf im Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, dessen Beziehung zum Opfer von Kindheit an von einer Konfliktsituation geprägt war, fasste laut Staatsanwaltschaft am Vormittag des 26. März den Entschluss, seine Mutter zu töten, sollte sich ihr Verhalten ihm gegenüber nicht ändern. Mit dem Messer, das er den ganzen Tag über bei sich getragen hatte, fuhr er am Nachmittag zum ehemaligen Arbeitsplatz der 51-Jährigen, wo er sie aber nicht antraf.

1,6 Promille
Danach begab er sich zur Wohnung der Frau - dreimal sollte er noch dorthin zurückkehren, bis sie ihm die Türe öffnete. "Die drei erfolglosen Versuche ins Haus zu kommen haben ihn nicht von der Tat abbringen können, sondern seinen Hass verstärkt", sagte Staatsanwalt Bernhard Kaplaner. In der Küche versuchte der Mann noch, seine Mutter auf ihr zerrüttetes Verhältnis anzusprechen, sie reagierte auf sein aggressives Verhalten aber mit den Worten "wenn du so blöd redest, kannst gleich wieder gehen".

Die Situation eskalierte - der 28-Jährige stieß die Frau zu Boden, kniete sich neben sie und stach siebenmal auf sie ein, bis sein Bruder - er wohnte in derselben Wohnung - von den Schreien der Mutter alarmiert, aus dem Nebenzimmer herbei eilte und ihn wegzerrte. Der Mann flüchtete, alarmierte aber selbst die Polizei und ließ sich im nächstgelegenen Lokal festnehmen. Zur Tatzeit hatte er etwa 1,6 Promille.

"Riesenfehler"
Auf die Frage von Richter Gerhard Pöllinger, wie er das Ganze jetzt sehe, antwortete der Angeklagte: "Damals hab ich gesagt, ich hab' es getan, weil ich sie hasse und dass sie es verdient hat. Aus heutiger Sicht war es ein Riesenfehler." Ein Gutachten attestiert dem Mann eine instabile emotionale Persönlichkeitsstörung, weshalb er zum Tatzeitpunkt - in Kombination mit der Alkoholisierung - zwar im Dispositionsvermögen eingeschränkt, aber nicht unzurechnungsfähig war.

Zusätzlich zu den 14 Jahren Freiheitsstrafe wurde der 28-Jährige zur Zahlung von Trauerschmerzensgeld in der Höhe von 5.000 Euro an seine drei Brüder verurteilt. 3.000 Euro bekommt der bei der Tat Anwesende und je 1.000 Euro die beiden anderen Brüder. Zudem muss der Mann für die Begräbniskosten aufkommen. Die Tatsache, dass er eine zweieinhalb Jahre alte Tochter sowie einen drei Monate alten Sohn hat, dass seine Lebensgefährtin nach wie vor zu ihm steht und dass er voll geständig war, wirkte sich mildernd auf das Urteil aus. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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