Eingewiesen
Kärntner Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
03.04.2008
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde ein Kärntner Lehrer in eine Anstalt eingewiesen.
Zudem wrude dem Mann pornografische Darstellung von Minderjährigen vorgeworfen. Der 50 Jahre alte Nachhilfelehrer ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt dafür in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zusätzlich bekam der Angeklagte neun Jahre Haft unbedingt. Staatsanwalt Helmut Jamnig warf dem Kärntner vor, mehrere Mädchen im Alter zwischen zehn und 14 Jahren missbraucht sowie in eindeutigen Posen fotografiert und gefilmt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anklage spricht von "perversen Neigungen"
Am ersten
Verhandlungstag vor knapp einem Monat hatte Ankläger Jamnig vor dem
Schöffengericht die "perversen Neigungen" des Kärntners aufgelistet.
Zwischen 2002 und 2007 sollen fünf Mädchen Opfer des Mannes geworden sein.
Neben seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer habe er sich als Betreuer bei
Sportvereinen um Kinder bemüht. "Beim Tennisunterricht hatte er nicht nur
den Tennisschläger, sondern auch immer die Fotokamera mit dabei", erläuterte
Jamnig.
Mädchen mit Foto erpresst
Das Bild eines Opfers habe der
Angeklagte dann mit Hilfe eines Computers auf die Darstellung eines nackten
Körpers montiert und mit dieser Fotomontage "Druck auf das Mädchen
ausgeübt". Der Mann drohte der Minderjährigen mit der Veröffentlichung des
Fotos, sollte sie ihm nicht zu Willen sein. Ausführlich berichtet der
Staatsanwalt von einem Koffer mit "Dessous und Sexartikeln", den der
Angeklagte immer parat gehabt habe.
Söhne sagten gegen eigenen Vater aus
Am Mittwoch sagten die
beiden Söhne (16 und 18 Jahre) des Angeklagten vor dem Schöffensenat aus.
Sie hätten öfter Mädchen in der Wohnung des Vaters beobachtet, berichteten
die beiden ohne ihren Vater im Verhandlungssaal auch nur eines Blickes zu
würdigen. Den Großteil des Tages wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit
das von der Polizei beim Angeklagten beschlagnahmte Foto- und Filmmaterial
gesichtet.
"Es tut mir leid, ich kann es nicht mehr rückgängig machen", erklärte der Angeklagte am Ende des Prozesses. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.