Mehrere Straftaten mit hohem Sachschaden
Klagenfurt: Einbrecher-Trio zu Zusatzstrafen verurteilt
10.03.2020
Drei Männer wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls von sechs bis 20 Monaten verurteilt.
Klagenfurt. Drei Rumänen im Alter von 27 und 30 Jahren sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbrüche im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu Zusatzstrafen von sechs bis 20 Monaten verurteilt worden. Sie saßen bereits wegen einschlägiger Delikte ein. Die Urteile sind rechtskräftig.
Mehrere Einbruchsdiebstähle im Jahr 2019
Staatsanwalt Christian Pirker legte den Angeklagten mehrere im Jahr 2019 begangene Einbruchsdiebstähle zur Last. Um die Straftaten zu begehen, hätte das Trio eine kriminelle Organisation gegründet, so der Staatsanwalt. Die Männer, die auch im Ausland wegen verschiedener Delikte vorbestraft sind, sind schon 2019 am Landesgericht Klagenfurt wegen Einbruchs und schweren Diebstahls zu zwölf beziehungsweise 20 Monaten Haft verurteilt worden und sitzen derzeit ihre Strafen ab. In dieser Zeit seien nun alle Fälle, die auf das Konto der drei Männer gehen, aufgearbeitet worden, erklärte Pirker.
Die Angeklagten seien äußerst rücksichtslos vorgegangen, daher sei der Sachschaden enorm, sagte der Staatsanwalt. So haben sie in Möderbrugg in der Steiermark mit einem Radlader die Glasfront einer Bankfiliale durchbrochen. Dann versuchten sie, mit Spanngurten den Geldausgabeautomaten herauszuziehen. Die Aktion misslang und sie ließen den Bankomaten zurück. Am Pyramidenkogel in Kärnten wurde ein Kinderfahrzeug-Automat aufgebrochen.
Liste umfasst auch Einbrüche in eine Bank, einen Supermarkt...
Die Liste der Taten umfasst unter anderem auch Einbrüche in einen Getränkemarkt in Völkermarkt, in eine Bank in Lendorf, in einen Supermarkt im steirischen Scheifling, in Grafenstein in eine Apotheke und einen Supermarkt. Häufig versuchten sie, an die Tresore zu kommen, wobei diese Aktionen misslangen. Details der Straftaten wurden auch dadurch bekannt, weil sich die Ehefrau eines der beiden 30-Jährigen wegen häuslicher Gewalt an die Polizei wandte und in diesem Zusammenhang über die Einbrüche des Trios aussagte.
Angeklagte bekannten sich schuldig
Alle drei Angeklagten bekannten sich schuldig. Allerdings versuchte einer der beiden 30-Jährigen, der im November zu zwölf Monaten verurteilt worden war, seine Rolle herunterzuspielen. Er sei lediglich gefahren, erklärte er, wurde aber von den beiden Mitangeklagten und auch von seiner Frau belastet. Diese erzählte als Zeugin in der kontradiktorischen Einvernahme durch die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer, bei ihnen zu Hause sei über die geplanten Einbrüche geredet worden, die Tatorte seien gemeinsam ausgesucht worden. Ihr Mann sei in die Planung und Durchführung der Einbrüche involviert gewesen, sagte sie. Die Entscheidung für die Tatorte sei gemeinsam getroffen worden.
Der 30-jährige Erstangeklagte erhielt zu seinen 20 Monaten aus der Verurteilung im Oktober 2019 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der 30-jährige Zweitangeklagte, der im November 2019 zu zwölf Monaten verurteilt worden war, bekam 18 Monate dazu. Der 27-Jährige wurde zusätzlich zu den 20 Monaten vom November 2019 zu weiteren 20 Monaten verurteilt .
Am Schuldspruch habe es keine großen Zweifel gegeben, die Wertgrenzen stehen fest, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Beim Erstangeklagten liege der Betrag unter 300.000 Euro. Bei den beiden anderen sei diese Grenze jedoch überschritten, wodurch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohe, sagte Lambauer.
Klar sei auch, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne der Diebstahlsqualifikation handle, da sich die Angeklagten auch mit anderen immer wieder zusammengefunden hätten. Das rücksichtslose Vorgehen gegen fremdes Eigentum sei als erschwerend zu berücksichtigen gewesen, ebenso die Vorstrafen. Mildernd sei zu bewerten, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei.
Angeklagte und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Die Urteile sind damit rechtskräftig.