Urteil nicht rechtskräftig
Lebenslange Haft in Kärntner Cold Case-Mordfall
02.05.2023Ein 49-jähriger Mann ist am Dienstag wegen eines fast 15 Jahre alten Mordfalls am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Dem marokkanischen Staatsbürger, der seit 2001 überwiegend in Italien lebt, wurde die Tötung einer 49 Jahre alten Italienerin im Jahr 2008 vorgeworfen. Ihre Leiche wurde im Völkermarkter Stadtwald gefunden. Mit der Frau hatte der Angeklagte eine Beziehung. Fünf der acht Geschworenen sahen die Schuld als erwiesen an.
Die teilweise verbrannte, entkleidete Leiche der Frau war im Oktober 2008 im Völkermarkter Stadtwald gefunden worden. Die 49-Jährige war geschlagen, gewürgt und erschossen worden. Mit Brandbeschleuniger hatte der Täter versucht, die Leiche anzuzünden und Spuren zu verwischen. Es dauerte Jahre, bis die Tote identifiziert wurde. Eine DNA-Spur an ihrem Körper führte 2021 zum Angeklagten, als dieser in Italien wegen Drogendelikten in Haft war. Der Prozess war für zwei Tage anberaumt, überraschend fiel schon am Dienstag das Urteil. Verteidiger Nikolaus Rast meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil war also nicht rechtskräftig.
"Overkill"
Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte angesichts der heftigen Gewalt bei der Tat im Anklagevortrag von einem sogenannten "Overkill" gesprochen und gemeint: "Es war eindeutig eine Beziehungstat." Der Angeklagte habe alles getan, um die Identität der Toten zu verschleiern, weil der Verdacht zuerst auf ihn, ihren Freund, gefallen wäre, sagte die Anklägerin. Sie zeigte den Geschworenen Fotos der Leiche. "Sie müssen wissen, worüber Sie heute urteilen."
Eine medizinische Sachverständige sagte aus, dass aufgrund der Qualität der DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche es am wahrscheinlichsten sei, dass der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit dem Opfer innerhalb von 24 Stunden vor dessen Tod hatte.
Es wäre keine "richtige Beziehung" gewesen
Verteidiger Nikolaus Rast sprach von einem Indizienprozess. Die DNA-Spur passe zwar zu seinem Klienten, es sei aber keine richtige Beziehung gewesen. Sein Mandant habe die Frau immer wieder getroffen, um mit ihr sexuell zu verkehren. Deshalb habe er nach ihrem Verschwinden auch nicht nach ihr gesucht. Die DNA-Spur könne auch von einem Zusammentreffen Tage vor dem Tod der Frau stammen. Als Täter kämen andere infrage, so der Verteidiger. Die Tote habe Spielschulden gehabt, sie könnte deshalb getötet oder Opfer eines Serienmörders geworden sein, der sich damals herumgetrieben habe. Sein Mandant sei kein guter Mensch, habe viele Vorstrafen, sei aber in diesem Fall unschuldig. Er habe in allen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelogen und mache nun von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen.
Als Zeugin sagte die Schwester der Toten aus. Sie hatte den Angeklagten, den sie als Freund ihrer verwitweten Schwester kennen gelernt hatte, identifiziert. Sie sei sich auch heute absolut sicher, dass es sich beim Angeklagten um den damaligen Freund ihrer Schwester handle. Diese habe ihr im Sommer 2008 erzählt, dass ihr Freund mehr in sie verliebt sei als sie in ihn, sie habe überlegt, die Beziehung zu beenden. Er habe sie finanziell unterstützt, sei aber auch eifersüchtig gewesen. Der Angeklagte hab sie mehrmals kontaktiert und gebeten, ihre Schwester von der Beziehung zu ihm zu überzeugen. Er habe mehr von ihr gewollt, sie sogar heiraten wollen. Dass sie wegen Spielschulden in Bedrängnis gewesen sei oder ähnliches, habe ihre Schwester nie erzählt, wohl sei aber von Geldsorgen die Rede gewesen. Die Schwester hätte eine böse Vorahnung gehabt, sie sagte, sie wolle verbrannt bei ihrem verstorbenen Ehemann beerdigt werden, sollte ihr einmal etwas zustoßen, so die Zeugin.
Polizei hätte Vermisstenanzeige nicht ernst genommen
Als sie ihre Schwester im Herbst 2008 dann nicht mehr erreichen konnte, sei irgendwann von deren Handy eine Nachricht gekommen, sie wolle ihr Leben ändern und sei glücklich. Abgehoben habe die Schwester weiterhin nicht. Weil die Mutter nicht zu beruhigen gewesen sei, wurde schließlich Vermisstenanzeige erstattet. Die Polizei habe dies aber nicht ernst genommen. Dass der Angeklagte der Schwester etwas angetan haben könnte, das hätte sie damals nicht gedacht.
Der Lebensgefährte der Schwester wusste noch zu berichten, dass das spätere Opfer bei einem Besuch das Handy den ganzen Tag ausgeschaltet hatte, um Ruhe vor ihrem Freund zu haben, wie sie bemerkt habe. Nach ihrem Verschwinden habe es in der Familie mehrere Theorien gegeben, was passiert sein könnte - einerseits dass der Freund ihr etwas getan haben, andererseits dass es jemand aus dem Glücksspielmilieu gewesen sein könnte.
Eindeutig Beziehungstat und kein Mafia-Mord
Einer der österreichischen Ermittler sagte im Zeugenstand, es handle sich zweifellos um eine Beziehungstat und keinen Mafia-Mord. Das Opfer habe für letztere Wettscheine verkauft. Wenn die Mafia jemanden tötet, würde dabei versucht, ein sichtbares Exempel zu statuieren. Im konkreten Fall habe der Täter viel Energie aufgewendet, um die Identität des Opfers zu verschleiern, was ja auch lange gelungen sei. Dies sei ein Hinweis auf ein Naheverhältnis, das den Verdacht auf den Täter fallen lassen würde.