Flughafen Klagenfurt

Mahnung vor Verjährung: LRH fordert Aufklärung

Der Landesrechnungshof hat bei der Überprüfung der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG) auffällige Sachverhalte festgestellt. Geprüft wurden die Jahre 2018 bis 2024 – der LRH empfiehlt eine genaue Untersuchung, bevor mögliche Ansprüche verjähren.

Der Landesrechnungshof stellte bei der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mehrere Ungereimtheiten fest. In den Jahren 2018 bis 2023, als ein privater Investor die Mehrheit hielt, wurden laut Prüfbericht unter anderem überhöhte Kosten verrechnet, Projekte nicht umgesetzt und wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen getroffen. Auch die Übernahme einer defizitären Betankungsanlage und nicht nachvollziehbare Rücklagenauflösungen werden kritisiert. Der LRH rät dringend, auffällige Vorgänge zeitnah zu untersuchen, um mögliche Schadenersatzansprüche und Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vor der Verjährung geltend zu machen.

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