Urteil

Mann in Kärnten mit Wikingeraxt getötet: 19 Jahre Haft

09.08.2023

Wegen Mordes ist am Mittwoch ein 36-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 19 Jahren Haft verurteilt worden.  

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© APA/PETER LINDNER
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Der gebürtige Slowene hatte zugegeben, im vergangenen Dezember einen 48-jährigen Italiener in einer Villacher Wohnung mit einer Axt erschlagen zu haben. Er hatte die Tat unter Drogeneinfluss begangen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

 Staatsanwältin Daniela Zupanc hatte zu Beginn des Prozesses in ihrem Anklagevortrag erklärt, dass das spätere Opfer einige Tage vor der Tat bei dem Angeklagten eingezogen war. Die beiden hätten gemeinsam Kokain konsumiert, als am Tag der Tat ein Streit ausgebrochen war. "Der Angeklagte hat selbst gesagt, es habe ihm gereicht. Er ist zum Opfer gegangen, hat ihn auf die Couch geworfen und zur Axt gegriffen." Die Axt habe der Angeklagte selbst im "Wikingerstil" dekoriert und mit ihr schließlich die Tat verübt: "Er hat fünf Mal mit voller Wucht auf das Gesicht und die Schädelseite des Opfers eingeschlagen."

Overkill  

 "Ich würde fast sagen, dass es eine Art Overkill war", setzte die Staatsanwältin fort, "jeder einzelne Schlag, so auch bereits der erste, war tödlich". Sie bekräftigte gegenüber den Geschworenen, dass es sich bei der Tat jedenfalls um einen Mord gehandelt habe. Als der Angeklagte bei der Polizei gefragt worden war, welche Folgen er von den Schlägen erwartet habe, habe dieser wortwörtlich gesagt: "Dass er wahrscheinlich sterben wird."

Hans Herwig Toriser, der Verteidiger des 36-Jährigen, gestaltete seine Replik kurz: Sein Mandant werde sich umfassend geständig verantworten. Zwei Tage nach der Tat, nachdem der Mann neben dem Toten gelebt und auch im selben Raum mit ihm geschlafen hatte, war der 36-Jährige selbst zur Polizei gegangen.

Der Angeklagte - er ist seit seiner späten Jugend drogenabhängig und stand bereits etliche Male wegen Delikten in Zusammenhang mit seiner Drogensucht vor Gericht - beschönigte seine Tat nicht: "Ich hab eine Wut bekommen und auf ihn eingeschlagen. An die ersten zwei Schläge kann ich mich noch erinnern." An die Tage danach habe er nur verschwommene Erinnerungen - etwa dass er versucht habe, mit der Bankomatkarte seines Opfers Geld zu beheben und dass er Methadon aus der Apotheke geholt hatte. Als er wieder halbwegs klar gewesen sei, sei er zur Polizei gegangen. Die Tat tue ihm leid, er wollte zu Beginn nicht einmal einen Anwalt, weil die Sache für ihn klar gewesen sei, sagte der Angeklagte.

Zurechnungsfähig  

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Walter Wagner, erklärte, der Angeklagte sei - wenn auch durch Drogen eingeschränkt - dann doch zurechnungsfähig gewesen: "Er war in der Lage, zu begreifen, dass strafbar ist, was er macht." Der Verteidiger des 36-Jährigen hatte zum Schluss noch eine Reihe von Milderungsgründen ins Treffen geführt: Allen voran das reumütige Geständnis seines Mandanten sowie dessen zerrüttete Kindheit mit traumatisierenden Gewalterfahrungen und den massiven Drogeneinfluss. "Nicht jeder, der Drogen konsumiert, tötet einen Menschen", hatte Zupanc abschließend über den Fall gesagt - sie hatte vor der Urteilsverkündung an die Geschworenen appelliert, die besonders brutale Tatausführung zu bedenken.

Der Geschworenensenat entschied schließlich mit acht zu null Stimmen, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Richter Bernd Lutschounig, der Vorsitzende des Schwurgerichts, erklärte, dass der Mann geständig war und sich selbst gestellt hatte, sei ihm mildernd zugute gekommen, ebenso seine herabgesetzte Handlungsfähigkeit durch den Drogeneinfluss. Erschwerend fielen die zahlreichen Vorstrafen des Mannes und die Verwendung einer Waffe ins Gewicht. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
 

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