Prozess in Kärnten

Mann vor Disco tödlich verletzt

20.03.2018

26-Jähriger hatte 41 Jahre altem Mann heftigen Schlag versetzt.

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© TZOe Raunig
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Ein 26-jähriger Mann hat sich am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Dem gebürtigen Wiener wird vorgeworfen, im September 2017 einen 41-Jährigen vor einer Disco im Bezirk Völkermarkt so heftig geschlagen zu haben, dass dieser mit dem Kopf auf dem Asphalt aufprallte und an den Verletzungen starb.

Der 26-Jährige gestand vor Gericht, dem 41-Jährigen den Schlag versetzt zu haben - Tötungsabsicht hätte er aber keine gehabt, betonte er. Er habe den Mann lediglich mit der flachen Hand geschlagen - "und ich habe noch nie gehört, dass jemand nach so einem Schlag gestorben ist", so der Angeklagte in seiner Befragung durch Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß.

Anders sah das Staatsanwältin Sandra Agnoli, die den Mann als "erfahrenen Raufer" bezeichnete. Bereits drei Mal war der 26-Jährige wegen teils schwerer Körperverletzung verurteilt worden, eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten hatte der Mann zum Tatzeitpunkt offen. Der Schlag sei jedenfalls ein Faustschlag gewesen: "Jemand wie der Angeklagte weiß, wie man zuschlägt und dass das ein Unterschied ist, ob man mit dem Handrücken, den Fingerknöcheln oder mit der flachen Hand zuschlägt."

Streit

Schon zu Beginn des Abends der Tat war der 26-Jährige in einen Streit geraten - und zwar bald, nachdem er mit einem gemieteten Porsche vor einer Disco im Bezirk Völkermarkt vorgefahren war. Er beschuldigte einen anderen Lokalbesucher, auf seinem Auto ein Getränk abgestellt zu haben. Nach kurzem Wortwechsel versetzte er diesem zwei Schläge ins Gesicht, bevor er ins die Disco ging.

Dort folgte bald darauf ein weiterer Streit: Der 26-Jährige ließ nach einer Getränkebestellung das Wechselgeld als Trinkgeld für die Kellnerin liegen. Das hatte ein 16-Jähriger gesehen und das Geld an sich genommen - laut eigener Aussage, um das Geld der Kellnerin zu geben. Der Angeklagte hatte das beobachtet und dem Jugendlichen zwei Schläge ins Gesicht versetzt.

Kampfvorbereitungen

Laut Staatsanwältin folgte dann die Aufforderung des 26-Jährigen, die Sache "vor dem Lokal" zu klären. "Auf einem Überwachungsvideo ist dann zu sehen, wie der Angeklagte weggeht und sich offensichtlich auf einen Kampf vorbereitet. Er wärmt sich auf, bekreuzigt sich", beschrieb sie die Szenen. Der 16-Jährige, sein älterer Bruder und ihr Begleiter, ein 41-jähriger Nachbar, flüchteten durch den Hinterausgang des Lokals - der 26-Jährige sah das, ging ihnen nach und traf vor dem Gebäude auf sie. Dort kam es zu dem folgenschweren Schlag.

Laut Aussage des Angeklagten habe es gegenseitige Beschimpfungen gegeben. Er habe in Notwehr gehandelt, habe er bei einer weiteren Vernehmung gesagt, zitierte Staatsanwältin Agnoli aus dem Akt - Zeugen des Vorfalls würden aber das Gegenteil aussagen. Die Behauptung, der Schlag sei mit der flachen Hand ausgeführt worden, zweifelte sie an, laut der Aussage der Zeugen sei der 41-Jährige nach dem Angriff "umgefallen wie ein abgesägter Baumstamm". Die Folgen: schwerste Gehirn- und Schädelverletzungen. Bereits bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus war der Mann hirntot.

Bis zu 15 Jahre Haft

Verteidiger Hans Gradischnig appellierte an die Schöffen, den Vorfall getrennt von den Vorstrafen des Mannes zu betrachten - das Leben des 26-Jährigen sei aus dem Ruder gelaufen. Zentrale Frage sei, ob der Angeklagte es vorhersehen habe können, dass der 41-Jährige stirbt. Dieser sei selbst schwer alkoholisiert gewesen - und was zu den Verletzungen erschwerend hinzugekommen sei: Das Opfer habe nach einem Herzinfarkt blutverdünnende Medikamente nehmen müssen.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag mit Zeugeneinvernahmen und der Erörterung eines medizinischen Gutachtens fortgesetzt. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet. Dem 26-Jährigen drohten bei einem Schuldspruch ein bis 15 Jahre Haft.

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