Schärferes Gesetz

Mindestsicherung in Kärnten restriktiver

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Das BZÖ will das Gesetz verschärfen mit dem Ziel: "Sozialleistungen für Kärntner statt für Ausländer".

Das BZÖ will in Kärnten das geltende Mindestsicherungsgesetz verschärfen. Soziallandesrat Christian Ragger kündigte an, dass man Ausländern künftig keine Mindestsicherung mehr zahlen werde. Diese würden ohnehin durch die Grundversorgung des Bundes erfasst. Derzeit müssen sich ausländische Staatsbürger mindestens vier Monate in Kärnten aufhalten, um eine Anspruchsberechtigung zu erwerben. Diese Frist soll verlängert und der Bezug an einen ordentlichen Wohnsitz im Land gekoppelt werden.

Nur für Kärntner
"Sozialleistungen des Landes Kärnten sollen Kärntnern zugutekommen", postulierte Ragger sein Ziel, denn: "Ich bin nicht bereit, in Zeiten der Wirtschaftskrise auch nur einen Cent jemandem anders zu geben, ausgenommen die Kärntnerinnen und Kärntner." Daher müsse es eine klare Abgrenzung geben. Derzeit wendet das Land für die Mindestsicherung rund 21 Millionen Euro jährlich auf, die Zahl der Bezieher bezifferte der Landesrat mit rund 5.000. Bei der Administrierung des Gesetzes würden in den Bezirkshauptmannschaften teilweise "katastrophale Zustände" herrschen. So würde die Stadt Villach überproportional vielen Menschen Dauerleistungen gewähren, während dies etwa in Klagenfurt sehr restriktiv gehandhabt werde.

"Hartz-4-Flüchtlinge"
Ragger sprach von "Hartz-4-Flüchtlingen", die nach Kärnten kommen würden, um die Segnungen der Mindestsicherung zu genießen. Er rechnete auch vor, dass eine Familie mit fünf Kindern mehr als 3.000 Euro netto im Monat kassiere, die Familienbeihilfe noch gar nicht eingerechnet. Diese Zustände müssten geändert werden, daher werde das Gesetz im Herbst novelliert werden.

Änderungen soll es auch beim Heizkostenzuschuss geben. Dieser wurde bisher von den Gemeinden administriert, künftig soll er - gemeinsam mit dem Pendlerzuschuss und dem Teuerungsausgleich - zu einer Leistung zusammengefasst und bar ausgezahlt werden. Wer dies wünsche, könne selbstverständlich auch eine Überweisung verlangen, betonte Landeshauptmann Gerhard Dörfler.

Kindererziehungsgeld
Dörfler kündigte zudem eine neue Förderung an. Jenen Müttern, die ihre drei- und vierjährigen Kinder nicht in den Gratiskindergarten geben, will er ein "Kindererziehungsgeld" zukommen lassen. Dieser Wunsch sei vielfach an ihn herangetragen worden, begründete Dörfler seinen Vorstoß. Die Höhe des Kindererziehungsgeldes soll sich an jenem Betrag orientieren, den das Land für einen Kindergartenplatz bezahlt.

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