Schärferes Gesetz
Mindestsicherung in Kärnten restriktiver
20.08.2009
Das BZÖ will das Gesetz verschärfen mit dem Ziel: "Sozialleistungen für Kärntner statt für Ausländer".
Das BZÖ will in Kärnten das geltende Mindestsicherungsgesetz verschärfen. Soziallandesrat Christian Ragger kündigte an, dass man Ausländern künftig keine Mindestsicherung mehr zahlen werde. Diese würden ohnehin durch die Grundversorgung des Bundes erfasst. Derzeit müssen sich ausländische Staatsbürger mindestens vier Monate in Kärnten aufhalten, um eine Anspruchsberechtigung zu erwerben. Diese Frist soll verlängert und der Bezug an einen ordentlichen Wohnsitz im Land gekoppelt werden.
Nur für Kärntner
"Sozialleistungen des Landes Kärnten
sollen Kärntnern zugutekommen", postulierte Ragger sein Ziel, denn: "Ich bin
nicht bereit, in Zeiten der Wirtschaftskrise auch nur einen Cent jemandem
anders zu geben, ausgenommen die Kärntnerinnen und Kärntner." Daher müsse es
eine klare Abgrenzung geben. Derzeit wendet das Land für die
Mindestsicherung rund 21 Millionen Euro jährlich auf, die Zahl der Bezieher
bezifferte der Landesrat mit rund 5.000. Bei der Administrierung des
Gesetzes würden in den Bezirkshauptmannschaften teilweise "katastrophale
Zustände" herrschen. So würde die Stadt Villach überproportional vielen
Menschen Dauerleistungen gewähren, während dies etwa in Klagenfurt sehr
restriktiv gehandhabt werde.
"Hartz-4-Flüchtlinge"
Ragger sprach von
"Hartz-4-Flüchtlingen", die nach Kärnten kommen würden, um die Segnungen der
Mindestsicherung zu genießen. Er rechnete auch vor, dass eine Familie mit
fünf Kindern mehr als 3.000 Euro netto im Monat kassiere, die
Familienbeihilfe noch gar nicht eingerechnet. Diese Zustände müssten
geändert werden, daher werde das Gesetz im Herbst novelliert werden.
Änderungen soll es auch beim Heizkostenzuschuss geben. Dieser wurde bisher von den Gemeinden administriert, künftig soll er - gemeinsam mit dem Pendlerzuschuss und dem Teuerungsausgleich - zu einer Leistung zusammengefasst und bar ausgezahlt werden. Wer dies wünsche, könne selbstverständlich auch eine Überweisung verlangen, betonte Landeshauptmann Gerhard Dörfler.
Kindererziehungsgeld
Dörfler kündigte zudem eine neue Förderung
an. Jenen Müttern, die ihre drei- und vierjährigen Kinder nicht in den
Gratiskindergarten geben, will er ein "Kindererziehungsgeld" zukommen
lassen. Dieser Wunsch sei vielfach an ihn herangetragen worden, begründete
Dörfler seinen Vorstoß. Die Höhe des Kindererziehungsgeldes soll sich an
jenem Betrag orientieren, den das Land für einen Kindergartenplatz bezahlt.