Verteidigerin will berufen

Mordprozess: Lebenslange Haft und Einweisung

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Am Montag wurde ein 37-jähriger Klagenfurter wegen Mordes und schweren Raubes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidigerin will jetzt berufen. 

Am Montag wurde ein 37-Mann zur lebenslanger Haft verurteilt. Seine Anwältin kündigt an, gegen die Strafhöhe zu berufen. 

Höchststrafe

Nachdem am Montag ein 37-jähriger Klagenfurter in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes und schweren Raubes zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt wurde, hat Verteidigerin Karin Kostan am Dienstag Rechtsmittel angekündigt. Sie werde gegen die Strafhöhe berufen, sagte die Anwältin. "Mein Mandant hat nichts zu verlieren." Eine höhere Strafe als lebenslang sei ja nicht möglich.

Sportschützen erschossen 

Für eine Nichtigkeitsbeschwerde sah die Juristin hingegen keine Grundlage, wie sie erklärte. Ihr Mandant hatte im Prozess am Montag zugegeben, einen 39-jährigen Salzburger Sportschützen erschossen zu haben, der ihm eine Waffe verkaufen wollte. Nach den Angaben des Kärntners habe sich um ein Versehen unter dem Einfluss von Tabletten gehandelt. Der Staatsanwalt sah einen Raubmord, der 37-Jährige wollte demnach an die Waffe kommen, weil er in Angst vor seinem Suchtgiftdealer lebte. Nachdem Verteidigerin Kostan drei Tage Bedenkzeit erbat, war das Urteil nicht rechtskräftig.
 

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