Wanderin getötet

Nach Kuh-Urteil: Kärntner Bauer zeigt sich selbst an

07.03.2019

Bauer erhofft sich Klarheit über Rechtslage bezüglich Rinderhaltung auf Almen.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Um Klarheit über die Rechtslage zu erhalten, hat sich ein Bauer in Kärnten nun selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor angezeigt. Wie der ORF Kärnten am Mittwoch berichtete, will der Landwirt die Frage geklärt haben, ob die Rinderhaltung auf den Almen gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt.

Georg Hubmann ist Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach im Bezirk Hermagor. Er argumentiert, dass Tiere laut dem Kärntner Landessicherheitsgesetz so verwahrt oder gehalten werden müssen, dass Menschen nicht verletzt werden können. Andernfalls liege eine Verwaltungsübertretung vor. Es sei aber praktisch unmöglich, auf der Alm mit Wanderwegen, die durch Kuhweiden führen würden, diesen Anforderungen zu entsprechen, so Hubmann: "Im Prinzip haben wir die letzten 50 Jahre unsere Tiere falsch gehalten." Er wolle nun von der BH erfahren, ob es rechtens sei, wenn man die Almwirtschaft weiterführe wie bisher oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssten.

Selbstanzeige bezieht sich auf gemeinschaftliche Rinderhaltung

Die Selbstanzeige bezieht sich auf die gemeinschaftliche Rinderhaltung auf der Möselalm. Dort gebe es frei laufende Kühe, eine bewirtschaftete Almhütte, Wanderer, auch mit Hunden. Sollte die Bezirkshauptmannschaft nun zu dem Schluss kommen, dass die Rinderhaltung in der jetzigen Form rechtswidrig sei, könne die Konsequenz nur eine Alm entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe sein, meinte Hubmann. "Das kann's ja nicht sein, wir bewegen uns total auseinander." Die Eigentümer könnten jedenfalls nicht immer "den Kopf für die Freizeitindustrie hinhalten".
 
Bei der Bezirkshauptmannschaft gab es zu der Selbstanzeige keine Auskünfte. Bei einem laufenden Verfahren gelte die Amtsverschwiegenheit. Wie die Sache ausgeht, ist daher vorerst völlig offen. Bei der Agrargemeinschaft hofft man auf eine Entscheidung der BH noch vor dem Almauftrieb.
Zur Vollversion des Artikels