Die Leiche des 44 Jahre alten Mannes wurde aus 30 Metern Tiefe geborgen.
Ein 44 Jahre alter Unternehmer aus Niederösterreich ist am Freitag bei einem Bootsunfall am Wörthersee ums Leben gekommen. Der Mann war aus dem Boot gefallen und nach Angaben der Polizei sofort untergegangen. Seine Leiche wurde Samstagfrüh nahe Maria Wörth aus 30 Meter Tiefe geborgen. Der Bootsführer, ein ebenfalls 44 Jahre alter Niederösterreicher, muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.
Scharfe Kurven
Vier der fünf Insassen, die am Nachmittag an Bord gingen, stammen aus Niederösterreich, dazu kam noch ein 32 Jahre alter Kärntner. Der Waldviertler, der das Boot steuerte, war, wie sich später herausstellen sollte, alkoholisiert. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der Lenker vor Maria Wörth einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der 44-jährige Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord. Was danach genau passiert ist, muss von der Polizei erst eruiert werden. Spekulationen, dass das Boot den Mann im Wasser überfahren hätte, wurden am Samstag nicht bestätigt.
Die übrigen Bootsinsassen schlugen Alarm, eine große Suchaktion wurde gestartet, an der sich sechs Feuerwehren, die Wasserrettung und die Polizei mit Boot und Hubschrauber beteiligten. Nach einer Stunde mussten die Retter jedoch die Suche abbrechen, da ein Gewitter aufzog. Am Samstag in der Früh wurde die Suche fortgesetzt, gegen 8.00 Uhr wurde die Leiche gefunden.
Alkohol im Spiel
Der Bootsführer war nach Angaben der Polizei alkoholisiert. Ob er berechtigt war, das Boot zu lenken, war vorerst offen. Er gab bei der Polizei an, über ein Schiffsführerpatent zu verfügen, er habe es jedoch nicht dabei. Ob diese Angaben zutreffen, kann erst nach den Pfingstfeiertagen geklärt werden.
Zur Klärung der genauen Todesursache wurde von der Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Den Niederösterreicher, der betrunken am Steuer des Motorbootes gesessen war, erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Bedingt durch die Alkoholisierung dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln, in diesem Fall beträgt die Höchststrafe drei Jahre Haft.