Er habe die Kärntner beleidigt - wegen diesem Vorwurf musste sich Paulus Manker vor Gericht verantworten: Freispruch.
Der Schauspieler und Regisseur Paulus Manker ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, einen 17 Jahre alten Kärntner Schüler mit einer Aussage über Kärntner "Kretins" beleidigt zu haben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Bursch, dessen Verfahrenkosten das BZÖ trägt, legte umgehend Rechtsmittel ein.
"Bescheuerte Kretins"
Ausgangspunkt des Rechtsstreits
war ein Auftritt Mankers in der ORF-Sendung "Extrazimmer" im
vergangenen Sommer, wo dieser seiner Genugtuung Ausdruck verlieh, dass es
hierzulande keine "ethnische Reinheit" gebe. "Österreichisch
gibt's gar nicht. Höchstens die Kretins in Kärnten. Die sind's so halbwegs,
aber deswegen sind sie auch so bescheuert", stellte der
50-jährige Künstler wörtlich fest.
Anzeige wegen Verhetzung
Der Bursch aus Bad Kleinkirchheim, der
daheim vor dem Fernseher saß, war erbost. Er sei gleich in sein Zimmer
gelaufen und habe im Strafgesetzbuch nachgesehen, das ab und zu auf seinem
Nachtkastl liege, berichtete der 17-Jährige nun Richterin Karin Burtscher.
Am nächsten Tag erstattete er am örtlichen Polizeiposten Anzeige wegen
Verhetzung. "Ich finde es nicht richtig, wenn die Kärntner Bevölkerung
pauschal beleidigt wird und das vor allem in einem öffentlich-rechtlichen
Sender geschieht, wo auch die Kärntner Steuerzahler Rundfunkgebühr zahlen",
erläuterte er.
Vom BZÖ "instrumentalisiert"
Paulus Manker sprach
in seiner gerichtlichen Einvernahme von einer "infantilen Empörung des
Klägers", der vom BZÖ "instrumentalisiert" bzw. "benutzt"
werde. Das BZÖ stehe "für eine politische Haltung, die mir
zutiefst zuwider ist, und den Versuch, damit politisches Kleingeld zu machen".
Der Ausdruck "Kretins" sei "auf einzelne Teile der
Pimperl-Partei BZÖ, die vor dem Aussterben steht" und nicht
pauschal gegen die Bewohner des südlichsten Bundeslands gerichtet gewesen,
so Manker.
16-Jähriger fühlte sich nicht ernst genommen
Privatanklage
wegen Beleidigung hatte der Schüler erst erhoben, als der Theatermacher
seinen "Extrazimmer"-Auftritt wenig später in mehreren Interviews
verteidigte und sich dabei über die Anzeige des damals 16-Jährigen lustig
machte. Mit 16 solle man sich "für Mädchen, Cola-Rum und schnelle Autos"
interessieren, "wenn man eine gesunde Entwicklung nehmen will",
befand Manker.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Richterin stellte
am Ende des Beweisverfahrens fest, dem Beklagten sei es nicht darauf
angekommen, die Person des Klägers in den Vordergrund zu rücken, sondern "bestimmte
Wesenszüge mancher Österreicher". Folglich sei der Tatbestand
der Beleidigung nicht erfüllt. Darüber hinaus komme Manker das Recht auf
freie Meinungsäußerung zugute.
In seinem Schlusswort hatte Manker nachdrücklich einen Freispruch verlangt: "Dass in diesem Land nicht mehr nur 60-Jährige, sondern auch schon 16-Jährige versuchen, einem den Mund zu verbieten, dem muss ein Riegel vorgeschoben worden!"