Klagenfurt

Quartett überfiel Wettcafe: Haftstrafen

25.02.2015

Urteil: Vier Männer zu Strafen von sechs bis acht Jahren verurteilt.

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© TZ ÖSTERREICH (Archiv)
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Vier Männer im Alter von 26 bis 29 Jahren sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen bewaffneten Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Männer waren geständig, im November 2014 ein Wettcafe in der Kärntner Landeshauptstadt überfallen zu haben. Sie hatten die Angestellte (22) mit einer Waffe gezwungen, den Tresor zu öffnen, und waren mit gut 23.000 Euro geflüchtet.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik verurteilte die aus dem Kosovo stammenden Räuber zu Strafen von sechs bis acht Jahren. Ein Angeklagter erbat sich Bedenkzeit, die übrigen nahmen das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.

Durch einen Tipp der Wiener Kollegen kam die Kärntner Polizei den Tätern rasch auf die Spur. Der Fall war dort bei einer Telefonüberwachung aufgetaucht. Nicht einmal 48 Stunden nach dem Überfall wurde das Quartett von der Spezialeinheit Cobra in der Klagenfurter Innenstadt festgenommen. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte, die vier Angeklagten seien Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. "Angesichts ihrer tristen Situation fassten die Angeklagten den Beschluss, ein Wettlokal zu überfallen", so Lutschounig.

Die Verteidiger verwiesen auf die wirtschaftliche Notlage, die ihre Mandanten zu der Tat getrieben hätte. "Mit Schwarzarbeit hat es nicht geklappt, deshalb entstand der Plan", sagte ein Angeklagter zum Richter.

Die Waffe, eine Gaspistole, wurde kurz vor dem Überfall in einem Jagdgeschäft gekauft. Vor der Tat tranken die Angeklagten gemeinsam Alkohol. Mit Sturmhauben maskiert lauerten sie in der Nacht der Angestellten auf und verübten den Überfall. "Als sie gekommen sind, hat einer mir gleich die Waffe ins Gesicht gehalten, damit ich nicht schreie", sagte die Wettcafe-Angestellte. Ein Verteidiger entschuldigte sich während der Verhandlung im Namen seines Mandanten bei der jungen Frau und überreichte ihr 300 Euro Schadenersatz.

Nach der Tat entsorgten die Angeklagten Waffe und Sturmhauben in einem Bach. In einer Wohnung teilten sie die Beute auf. Ein Teil des Geldes wurde nach der Festnahme sichergestellt. Später wurde laut Staatsanwältin noch versucht, das Opfer unter Druck zu setzen, damit es eine falsche Aussage vor Gericht macht.

Lutschounig sagte in ihrem Schlussplädoyer, dass sie nicht glaube, dass allein eine wirtschaftliche Notlage die Angeklagten zu dem Überfall getrieben hätte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Männer als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung einen Auftrag erfüllt hätten. Die Verteidiger baten um milde Urteile. Die Angeklagten seien geständig und hätten teilweise Informationen über Hintermänner weitergegeben.

Der Richter erklärte, dass einer der Angeklagten, der Schmiere gestanden war, nur eine untergeordnete Rolle bei der Tat gespielt habe. Deswegen bekäme er mit sechs Jahren die mildeste Strafe. Bei den Komplizen spielten laut Dumpelnik Vorstrafen sowie die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei eine Rolle bei der Strafbemessung.
 

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