Urteil nicht rechtskräftig

Runen mit NS-Bezug: Ex-FPÖ-Politiker Kurt Scheuch freigesprochen

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Der ehemalige freiheitliche Politiker aus Kärnten Kurt Scheuch ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden.

Er hatte drei Runen, die auch einen Bezug zum Nationalsozialismus haben, auf seinem Grundstück - einem Holztor und einem Turm - angebracht. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel denkbar knapp aus: Vier von ihnen sahen durch die Anbringung aller oder der einen oder anderen Rune den Tatbestand verwirklicht, vier sahen hingegen keine nationalsozialistische Wiederbetätigung gegeben. Also wurde ein Freispruch im Zweifel gefällt.

Kurt Scheuch
© APA/PETER LINDNER
× Kurt Scheuch
Kurt Scheuch im Verhandlungssaal am Landesgericht Klagenfurt.

Bei den Runen hatte es sich um eine Sowilo-Rune (die unter den Nazis zur Sig-Rune wurde), eine sogenannte Wolfsangel und eine Odalrune gehandelt. Laut Staatsanwalt Christian Pirker waren diese Symbole allesamt von der SS, beziehungsweise von nationalsozialistischen Organisationen verwendet worden. Verteidiger Christian Leyroutz betonte in seiner fast einstündigen Replik, sein Mandant habe keine Berührungspunkte zur rechtsextremen Szene. Er habe keine Nazi-Runen verwendet, die Symbole hätten eine andere, persönliche Bedeutung für ihn. Leyroutz sieht in dem Prozess "politische Ziele" verfolgt, die Anzeige war durch die Kärntner Landessprecherin der Grünen, Olga Voglauer, erstattet worden.

Symbole hätten für Scheuch "identitätsstiftende" Bedeutungen

Der Ex-Politiker hatte schon im Ermittlungsverfahren beteuert, dass die Symbole eigene, "identitätsstiftende" Bedeutungen für ihn hätten - unter anderem würden sie für seinen Sohn, für den Namen des Hofs und für "Besitz" stehen. Das bekräftigte er auch vor Gericht. Er verwende die Runen seit seiner Jugend, sie hätten Bezug zum Kelten- und Germanentum, er habe etwa auch seine Werkzeuge, Kleidung oder seine Schuhe mit einer Wolfsangel gekennzeichnet. Auch die Odalrune sei ein "Glückssymbol", das für Familie stehe. Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass es eine Vorgabe im Nationalsozialismus gewesen war, dass eine Odalrune am Giebelbereich von Erbhöfen anzubringen gewesen sei.

Als er angezeigt worden war, sei der Angeklagte "aus allen Wolken gefallen", betonte er, es sei ihm vorher überhaupt nicht bewusst gewesen, dass etwa die Wolfsangel im Nationalsozialismus verwendet worden war. "Und das, wo Sie sich so intensiv mit den Symbolen auseinandergesetzt haben?", wollte der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer wissen. "Ich weiß, was ich gewusst habe. Ich habe das nicht vor 30 Jahren, seitdem ich das verwendet habe, recherchiert", lautete die Antwort.

Scheuch verurteilte den Nationalsozialismus

Den Nationalsozialismus verurteilte der Ex-Politiker auf Nachfrage von Richterin Sabine Götz, die dem Geschworenensenat vorsaß, den Holocaust beschrieb er als "eines der schrecklichsten Verbrechen der Menschheit". Er bestätigte auf Nachfrage, dass sein Großvater hochrangiges NSDAP-Mitglied gewesen sei, die Symbole habe er aber auf keinen Fall im Gedenken an ihn angebracht. Auch in seiner Zeit als aktiver Politiker habe er die Odalrune und die Wolfsangel öffentlich getragen, was nie jemand beanstandet habe.

"Die Häufung dieser Symbole hat Sie nie bedenklich gestimmt? Ist das nicht eine interessante Ansammlung an nur einer Zaunlatte?", wollte Götz wissen. "Ich kann die Symbole ja erklären", antwortete der Angeklagte, er habe sich keine Gedanken gemacht, weil die Symbole für ihn nie eine bedenkliche Bedeutung gehabt hätten. Nichtsdestotrotz habe er die Symbole am Zaun entfernt, "ich wollte nicht herumstreiten". Das habe allerdings das Ergebnis gehabt, dass das als Schuldeingeständnis gewertet worden sei - aus diesem Grund habe er die Runen am Turm auf seinem Grundstück belassen.

Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab, das Urteil war damit vorerst nicht rechtskräftig.

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