Das Urteil ist rechtskräftig

Sanitäter nach tödlichem Crash verurteilt

17.03.2021

War mit 90 km/h bei Rot in Kreuzung eingefahren – Frau starb.

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© TZOe Raunig
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Wolfsberg. Ein 21 Jahre alter Rotkreuz-Mitarbeiter ist am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt 4.500 Euro, verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober 2020 als Lenker eines Rettungsfahrzeuges in Wolfsberg einen tödlichen Unfall verursacht. Beim Prozess am Unfallort bekannte sich der 21-Jährige vor Richter Oliver Kriz schuldig. Die Strafe nahm er an, das Urteil ist rechtskräftig.

Es war um 19.00 Uhr gewesen, als das Rettungsauto auf der Packer Bundesstraße in Richtung Süden unterwegs zu einem Einsatz war. Vor der Kreuzung, auf der der Unfall passierte, schaltete der Lenker das Folgetonhorn ein, Blaulicht hatte er sowieso. Eine 52 Jahre alte Frau fuhr im gleichen Moment in die Kreuzung ein, um nach links Richtung Innenstadt abzubiegen. Der Beifahrer sah sie und rief noch "Pass auf!", wie er bei seiner Einvernahme sagte. Der Lenker verriss das Auto und bremste, doch es war schon zu spät. Der Rettungswagen prallte direkt gegen die Fahrertür, die Frau starb noch am Unfallort

Sachverständiger: Rettung mit 90 km/h unterwegs

Der Sachverständige erklärte in seinem Gutachten, die Rettung sei mit 90 km/h unterwegs gewesen, als es krachte. Der Fahrer, er ist hauptberuflich beim Roten Kreuz, beteuerte mehrfach, dass ihm alles furchtbar leid tue. Es belaste ihn auch sehr und er brauche psychologische Betreuung.

Auch Staatsanwältin Karin Schweiger konzedierte, es handle sich um einen tragischen Unfall, der Angeklagte sei kein "typischer Raser", aber trotzdem mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, daher sei die Causa als grob fahrlässige Tötung zu bewerten. Der Verteidiger sprach von einer furchtbaren Tragödie, es habe seit mehr als 40 Jahren nie einen tödlichen Unfall mit einem Rotkreuzfahrzeug gegeben. Er bitte jedenfalls um ein mildes Urteil.

Der Richter sprach den jungen Mann im Sinne der Anklage schuldig. Die bedingte Freiheitsstrafe erachte er als ausreichend, zusammen mit der Geldstrafe entspreche sie einer Strafe von insgesamt zehn Monaten. Nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger nahm der 21-Jährige das Urteil an, auch Staatsanwältin Schweiger erklärte Rechtsmittelverzicht.

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