Prozess-Ende

Sieben Jahre Haft für "Tauffeier-Todesschützen"

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Ein 37-jähriger Rumäne feuerte bei einer Taufe durch eine Scheibe und tötete so eine 43-Jährige. Er wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Zu sieben Jahren unbedingter Haft ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt jener 37 Jahre alte Rumäne verurteilt worden, der bei einer Tauffeier in Kärnten im Juni des Vorjahres mit einer Schrotflinte auf Gäste gefeuert hatte. Eine 43-jährige Frau starb an den Schussverletzungen. Die Geschworenen erkannten den Angeklagten allerdings nicht wie vom Staatsanwalt gefordert des Mordes, sondern lediglich der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Ankläger Franz Simmerstatter kündigte umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, der Angeklagte gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Hintergrund der Bluttat war laut Staatsanwalt eine seit geraumer Zeit andauernde Streiterei zwischen dem Angeklagten und dessen Schwager wegen einer angeblichen Affäre. Bei der Tauffeier im Feuerwehrhaus von Napplach (Gemeinde Penk, Bezirk Spittal) in Oberkärnten eskalierte die Situation.

Nach einer hitzigen verbalen Auseinandersetzung am Abend entschloss sich der Angeklagte nach Hause zu fahren. "Dort baute er ein zerlegtes Schrotgewehr zusammen und holte ein Samuraischwert seines Sohnes", erläuterte Staatsanwalt Simmerstatter. Derart bewaffnet fuhr der 37-Jährige - er war zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert - zu der Taufgesellschaft zurück und feuerte zwei Schüsse durch die Eingangstür und durch ein Fenster.

Gezielter Schuss
"Der Schuss durch die Tür war gezielt, weil er hinter dem Glas einen Kontrahenten vermutete", sagte der Ankläger. Durch die Schrotladung schwer verletzt brachen allerdings zwei Frauen zusammen. Eine der beiden erlag zehn Tage später im Landeskrankenhaus Klagenfurt ihren Verletzungen. "Der Angeklagte hat in Kauf genommen, dass Leute sterben, es besteht kein Zweifel, dass er einen Mord begangen hat", erklärte Simmerstatter.

Sein Mandant habe mit den Schüssen lediglich drohen und "den großen Mann spielen" wollen, meinte hingegen Strafverteidiger Gerald Ruhri. "Er wollte niemanden verletzten", betonte der Grazer Anwalt. So habe der Angeklagte nicht etwa aus dem Schulteranschlag, sondern aus der Hüfte geschossen. "Ein Schütze, der jemanden bewusst töten möchte, schießt nicht aus der Hüfte wie John Wayne", sagte Ruhri und forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Die Geschworenen entschieden sich allerdings weder für einen Mord noch für eine fahrlässige Tötung, sondern bewerteten die Tat als absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt fünf bis zehn Jahre.

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