Fahrlässige Tötung

Soldat überfuhr seinen Zechkumpanen

21.10.2010

Der 48-jährige Steirer hatte 1,8 Promille intus und beging Fahrerflucht.
 

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© Hermann Sobe
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Kurzer Prozess um einen 48-jährigen Unteroffizier des Bundesheeres am Mittwoch in Klagenfurt: Der geständige und sichtbar reuige Grazer Johann N. hatte mit 1,8 Promille einen auf der Straße liegenden Zechkumpanen (53) übersehen und ihn mit seinem Pkw überfahren. Der Mann starb, der Beamte beging Fahrerflucht. Nach nur 30 Minuten Verhandlung schickte ihn Einzelrichter Gerhard Pöllinger für sieben Monate ins Gefängnis. Er hofft jetzt zur Haftverbüßung auf Zuteilung von Fußfesseln.

"Schicksal"
Verteidiger Hans Gradischnig sprach von einer schicksalhaften Begebenheit, die auch „einem stocknüchternen Autofahrer“ passieren hätte können. Der Landwirt hatte zuvor mit dem Beamten, der nach einer Trennung von seiner Freundin unter Depressionen litt, in einem Lokal in Villach gezecht und schloss sogar Freundschaft mit ihm. Zu vorgerückter Stunde machte sich das spätere Opfer dann mit 3,3 Promille (!) intus zu Fuß auf den Heimweg – stürzte aber und blieb auf der Straße liegen. Wenig später setzte sich der betrunkene Heeresbeamte hinter das Steuer seines Autos und übersah dabei den Freund. "Er war dunkel angezogen, keine Chance, ihn am Boden liegend zu erkennen“, so Gradischnig. In einer Panikreaktion habe sein Mandant dann Fahrerflucht begangen. Dieser nickte traurig und hofft nun, zur Haftverbüßung daheim bleiben zu dürfen.

Fußfessel
Gradischnig: "Er war von Anfang geständig und beim Toten ist mit 3,36 Promille ein Selbstverschulden zu berücksichtigen. Alles Fakten, die für die Zuteilung von Fußfesseln und den damit verbundenen Hausarrest sprechen.“

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