Wegen "Querulantenwahn" zurechnungsunfähig

Steirer verschickte Morddrohungen via E-Mail – Einweisung

18.02.2020

Der Mann hatte E-Mails mit massiven Todesdrohungen gegen steirische Richter geschickt.

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Klagenfurt. Wegen gefährlicher Drohung ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Klagenfurt ein 34-jähriger Steirer nicht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann hatte E-Mails mit massiven Todesdrohungen gegen steirische Richter geschickt. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades.
 
Nach einem Schadenersatzverfahren gegen seinen Psychotherapeuten am Bezirksgericht Leoben habe der Betroffene im November des Vorjahres mehrere Mails an die Justiz-Ombudsstelle Graz geschickt und darin massive Todesdrohungen gegen mehrere Richter ausgesprochen, sagte Staatsanwältin Johanna Schunn. Der Mann sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, sein Unrecht einzusehen, daher auch nicht schuldfähig und könne nicht bestraft werden. Doch laut Gutachter gehe eine gewisse Gefahr von dem Betroffenen aus, ähnliche Taten wieder zu begehen, sagte Schunn und stellte den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung plädierte für eine bedingte Nachsicht, denn der Betroffene habe einen Therapieplatz in Aussicht und sei bereit, Auflagen einzuhalten.
 
Das gerichtspsychiatrische Gutachten ergab eine schizotype sowie eine wahnhafte Störung im Sinn eines "Querulantenwahns". Die Taten seien in einer tief greifenden Bewusstseinsstörung geschehen, wodurch die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben gewesen sei, sagte Gutachter Manfred Walzl. Nach dem Konflikt mit den Eltern habe sich bei dem Mann der Eindruck verfestigt, dass sich diese mit dem Psychotherapeuten verschwört hätten, in diese Wahnideen habe er auch die Richter einbezogen.
 
Der Betroffene gab in seiner Befragung vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann seine Taten zu. Er sei zu diesem Zeitpunkt ohne Behandlung gewesen, die Belastungen hätten sich verdichtet, verstärkt durch schwere Schlafstörungen. Nachdem dem Verschicken der E-Mails habe er sich auch entschuldigt, erklärte er.
 
Das Krankheitsbild der schizotypen Störung beschrieb Gutachter Walzl als egozentrisches Verhalten, sozialen Rückzug und ein eingemauert sein in seine eigenen Ideen. Der Betroffene fühle in dieser Situation einen starken Leidensdruck, das Verschicken der E-Mails sei für ihn ein Ventil gewesen. Der Betroffene bedürfe einer strukturierten, fortführenden Therapie.
 
Diese sah der Schöffensenat nur in der Einweisung in die Anstalt gesichert. Die Möglichkeit einer bedingten Nachsicht gebe es derzeit nicht, sagte Roßmann. Doch bei einer Stabilisierung seines Gesundheitszustandes könne der Betroffene die Anstalt wieder verlassen.
 
Der Betroffene verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.
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