Afghane verurteilt
Taliban-Propaganda: Sechs Jahre Haft
04.06.2018
Der Afghane hatte jahrelang Propagandavideos verbreitet.
Ein Mann aus Afghanistan ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen der Verbreitung von Taliban-Propaganda und Aufruf zum Jihad zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte zu Beginn der Verhandlung zugegeben, jahrelang Propagandavideos verbreitet zu haben. Er versuchte zwar, die Causa abzuwiegeln, das half ihm jedoch nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann - laut Anklage ist er 1991 geboren, vor dem Schöffensenat erklärte er, sein Geburtsjahr sei 1996 - hatte allein auf Facebook eine Reichweite von 8.000 Personen, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betonte. Er meinte, die Feder sei spitzer als das Schwert, der Angeklagte habe genau gewusst, was er tue. Dieser hatte im Verlauf der Verhandlung immer wieder beteuert, nicht den Taliban anzugehören, es sei ihm nur darum gegangen, Informationen zu verbreiten, die von der afghanischen Regierung unterdrückt würden.
Er hätte keinerlei Intentionen gehabt, tatsächlich den Jihad zu unterstützen, erklärte der Mann. Aus Afghanistan sei er geflüchtet, weil er dort eine Beziehung zu einer verheirateten Frau gehabt hätte. Der Ehemann dieser Frau habe den Taliban angehört. Wäre er länger im Land geblieben, hätte ihn der Taliban-Kommandant getötet. Nach der Flucht habe er in Österreich um Asyl angesucht und dieses im November 2014 erhalten. Er sei gläubig und gehe täglich die Moschee, bete auch fünf Mal am Tag.
Immer wieder versuchte der Angeklagte dem Schöffensenat zu vermitteln, dass er zwar die Scharia befolge, dies aber davon abhänge, wo er lebe. In Österreich befolge er die hiesige Gesetzgebung, es sei ihm bewusst, dass diese Gesetze für ihn Gültigkeit hätten. Der Richter ließ daraufhin einige Videos vorführen, die der Angeklagte hochgeladen hatte.
Darin wurde dazu aufgerufen, Ungläubige und Juden zu töten, davor gewarnt, Freundschaften zu Ungläubigen zu akzeptieren, und dergleichen mehr. Auf die Frage des Richters, was er denn glaube, welche Auswirkungen das Zeigen der Videos auf die Konsumenten hätte. Das wisse er nicht genau, meinte der Angeklagte. Der Richter wies ihn dann darauf hin, dass der Aufruf, "Ungläubige zu schlachten", nahe an der Anstiftung zum Mord sei. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte empört zurück, er habe nie jemand zum Mord aufgerufen.
Die Videos seien keine Informationen, sondern Propaganda, so der Richter. Auch das bestritt der Angeklagte: Es seien Informationen, welche die Regierung in Afghanistan nicht verbreite und er wolle, dass die Gegenseite auch zu Wort komme. Als er nach Österreich gekommen sei, habe er gedacht, hier herrsche Demokratie, hier könne er machen, was er will. Dass es Grenzen gebe, sei ihm erst später bewusst geworden.
Der Richter wollte dann wissen, ob dem Angeklagten klar sei, dass er mit der Veröffentlichung der Videos die Taliban unterstütze. Dieser Antwort wich der Angeklagte mehrfach aus, bis der Richter dann fragte, ob er sich der Unterstützung der Taliban schuldig fühle. Dies sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte der Angeklagte. Ein reumütiges Geständnis sei das aber nicht, hielt der Richter fest und ließ den Dolmetscher das erklären. Der Angeklagte wurde auch gefragt, ob er als Märtyrer sterben wolle, was er verneinte.
Die Frage, ob er einen Gottesstaat haben wolle, bejahte der Mann, dies sei das Ziel jedes Muslimen. Einen Gottesstaat in Österreich zu errichten, sei nicht sein Ziel. In seinem E-Mail-Account hatte er allerdings geschrieben, er liebe sein Land und die Taliban und sei bereit, sein Leben für sie zu opfern. Diese Aussage sei nicht von ihm, erklärte der Angeklagte, er habe sie lediglich kopiert.
Die Videos habe er direkt vom Taliban-Sender erhalten, meinte der Angeklagte. Auf die Frage, ob es sein alleiniger Entschluss gewesen sei, die Videos zu verbreiten, bejahte der Angeklagte. Er sei von niemandem unter Druck gesetzt worden, das zu tun.
Die Ermittler des Kärntner Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die an den Ermittlungen beteiligt gewesen waren, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Anschließend erklärte der Angeklagte auf Deutsch noch einmal, dass er vieles nicht gewusst habe und dass es ihm leidtue, was er getan habe.
Der Schöffensenat verurteilte ihn schließlich wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, dem Zusammentreffen von zwei Verbrechen und dem langen Tatzeitraum sowie der Prävention erachtete der Senat sechs Jahre als angemessen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.