OGH bestätigte Freispruch

Tod von Baby bleibt ungesühnt

12.02.2021

27-Jährigem wurde zu unrecht vorgeworfen, seine Tochter tot geschüttelt zu haben.

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© TZOe Raunig
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Kärnten. Der Freispruch für einen Vater (27) aus Kärnten, dem vorgworfen wurde, seine sechs Wochen alte Tochter getötet zu haben, hat nun auch vor dem Obersten Gerichtshof gehalten.

Bereits bei  erstinstanzlichen Prozess im Mai des Vorjahres hatten die Geschworenen einstimmig  zugunsten des 27-jährigen Angeklagten entschieden. Dem Kärntner war unterstellt worden, das Zwillingsmädchen im Sommer 2018 zu Tode geschüttelt zu haben, hatte auf nicht schuldig plädiert und beteuert, dass seine Tochter an einem plötzlichen Kindstod gestorben sei. Die Laienrichter sahen dies ebenso und sprachen  den Vater auch von Körperverletzung, Misshandlung und Fahrlässigkeit frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, diese wurde nun vom Höchstgericht zurückgewiesen. Somit ist der Freispruch rechtskräftig. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, sagte Verteidiger Alexander Todor-Kostic.

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