Prozess-Beginn
Todesdrama am Wörthersee: So verteidigt sich Promi
17.04.2018Der prominente Medienmanager steht wegen des tödlichen Bootsunfalls vor Gericht.
Im Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee im Juni 2017 hat sich der Angeklagte am Dienstag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Klagenfurt nicht schuldig bekannt. Sein Verteidiger Alexander Todor-Kostic betonte, das Opfer habe seinem Mandanten ins Steuer gegriffen, dann seien beide über Bord gegangen. Auch der Zweitangeklagte, ein 33-jähriger Klagenfurter, wies die Vorwürfe zurück.
Kritik des Verteidigers
Todor-Kostic kritisierte in seiner Replik auf Staatsanwalt Christian Pirker, die Anklagebehörde sei überhastet vorgegangen. Nach Vorliegen des technischen Gutachtens habe man plötzlich "eiligst Strafantrag" gestellt. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen könne sich der Unfall nicht so ereignet haben, wie es im Strafantrag ausgeführt sei, sagte der Rechtsanwalt und fügte hinzu: "Eigentlich befinden wir uns jetzt gerade mitten im Ermittlungsverfahren." Sein Mandant habe kein einziges sogenanntes "Eindrehmanöver" gefahren, das spätere Opfer aber sehr wohl. Dieses habe seinem Mandanten von hinten ins Steuer gegriffen, Opfer und Lenker seien dabei ins Wasser gefallen. Daher könne sein Mandant auch nicht den Rückwärtsgang eingelegt haben. Die Alkoholisierung des Angeklagten sei unbestritten, sei aber nicht kausal, weil der Unfall auch in nüchternem Zustand durch das Ins-Lenkrad-Greifen nicht zu verhindern gewesen wäre.
Auch Georg Schuchlenz, Anwalt des zweiten Angeklagten, wies die Darstellung des Staatsanwalts zurück. Er erklärte, der Strafantrag sei "aus der Hüfte geschossen" gekommen. Der Erstangeklagte habe zweifelsohne das Recht gehabt, das Boot zu führen, sein Mandant hätte das Unglück zudem auch nicht verhindern können. Dazu sei das Ganze viel zu schnell gegangen. Er sei aber froh, dass die Causa nun strafrechtlich aufgearbeitet werde, da die Situation für ihn sehr belastend sei.
Der Erstangeklagte betonte bei seiner Vernehmung eingangs, es gehe ihm bei der ganzen Sache nicht gut. Das Opfer sei einer seiner allerbesten Freunde gewesen, das Ereignis "wird nie mehr aus unseren Köpfen gehen". Man sei 20 Jahre "ziemlich beste Freunde" gewesen, auch gemeinsam auf Urlaub gefahren.
Es sei ein großer Fehler gewesen, dass er sich an jenem Nachmittag spontan ans Steuer gesetzt habe, obwohl er Alkohol konsumiert habe, sagte der Angeklagte. "Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt". Er habe daraus gelernt und trinke nie mehr einen Tropfen Alkohol, wenn er sich ans Steuer eines Autos setze. Der 45-Jährige betonte ebenfalls, er habe kein riskantes Manöver gefahren, vor allem kein einziges "Eindrehmanöver", wie es das Opfer zuvor gefahren sei. "Ich habe dieses Manöver nicht selbst eingeleitet, bin nicht selbst gefahren und habe sicherlich auch nicht den Retourgang eingelegt."
Spontane Bootstour
Richter Matthias Polak rekonstruierte in seiner Vernehmung zuerst den Ablauf jenes Tages und den Alkoholkonsum des Angeklagten. Der 45-Jährige hatte ein großes Bier, etwa vier Achtel Rosewein, einen Gin Tonic und ein bis zwei Gläser Rum konsumiert. Danach habe er spontan entschieden, mit dem Boot von Klagenfurt zurück nach Pörtschach zu fahren, da er an diesem Tag noch gar nicht gefahren wäre. Das spätere Opfer habe dabei auf der Motorabdeckung Platz genommen. Unterwegs habe er die Idee gehabt, man könne noch kurz baden gehen. Er habe das Boot angehalten und die anderen gefragt. Dann sei man zur Schlangeninsel gekommen, da sei der erste Versuch des späteren Opfers gekommen, ins Lenkrad zu greifen, das habe er noch abwehren können. Bei dessen zweitem Versuch, ins Lenkrad zu greifen, sei es zu dem Unfall gekommen.
"Ich hatte beide Hände von ihm vor mir im Lenkrad, dann hat es nicht einmal eine halbe Sekunde gedauert und ich flog ins Wasser", sagte der Angeklagte. Er sei ziemlich hoch nach links hinten weggeflogen. "Ich bin durchaus weit vom Boot weggeschleudert worden, was für mich ein Glück war." Danach habe er sich unter Wasser orientieren müssen und sei wieder an die Oberfläche gekommen. Als er aufgetaucht sei, habe er das Boot gesehen, etwa in zehn bis 15 Meter Entfernung. Einer der am Boot Verbliebenen habe ihn registriert, kurz darauf sei klar gewesen, dass das Opfer verschwunden war. Der Bootsführer habe dann angeordnet, nach dem Verschwundenen zu tauchen.
Damit beendete der Richter vorerst die Vernehmung, danach begann die Befragung durch den Staatsanwalt.