Fall der Woche

Todesschuss in Kaserne - das sagt der Schütze

Teilen

20-Jähriger völlig unglaubwürdig +++ Jetzt Tatortrekonstruktion beantragt 

 "Mir ging es nicht gut" - so beginnt die Aussage des einheimischen Kärntners Lukas P. (20), der Ende Oktober seinen Kameraden Mustafa P. erschoss. Mit einer Kugel aus der Glock-Pistole des wachhabenden Grundwehrdieners in den Oberkörper des 21-jährigen Sohnes einer türkischen Familie, der im Soldatenheim arbeitete. Die folgende Erklärung des Schützen liest sich mehr wie ein Comic denn wie die Beschreibung eines realen Vorfalls: Weil ihm eben schlecht war, wollte P. "den Gurt mit dem Halfter und dem Pfefferspray ablegen. Ich stand mit dem Rücken zum Eingang und hob die Gurtenden hoch, als ich furchtbar erschrak, weil ich plötzlich von jemandem angesprochen wurde." So weit, so (noch) nachvollziehbar.

Jetzt die geradezu slapstickartige Abfolge, die der Beschuldigte demnächst bei einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Tatortrekonstruktion in der Türk-Kaserne erst einmal zeigen bzw. beweisen muss: "Ich drehte mich um und zog im Schreck den Gurt heftiger nach oben. Dann nahm ich wahr, dass etwas zu Boden fällt. Reflexartig versuchte ich, das zu verhindern, indem ich mit einem Fuß, einem Oberschenkel und wohl meiner rechten Hand nach diesem Gegenstand langte. Eher wird es das Bein gewesen sein, das ich etwas in die Höhe beförderte. In der Folge bekam ich den Gegenstand, von dem sich dann herausstellte, dass es sich um meine Waffe handelte, kurz zu fassen. In diesem Moment vernahm ich ein Schussgeräusch. Daraufhin fiel der Gegenstand zu Boden."

Kärntner MUSS den Abzug betätigt haben

Die Ballistik-Expertise geht auf den ganzen mutmaßlichen Nonsens erst gar nicht ein, zeigt mit zwei Skizzen, was sich tatsächlich abgespielt haben muss -nämlich ein gezielter Schuss im Stehen oder Sitzen, ob im Zuge einer Spielerei mit der Pistole oder mit eiskalter Mordabsicht, lässt sich natürlich (noch) nicht sagen. Zum Rest stellte der Gutachter nur fest, dass die Tatwaffe, eine Glock P80, störungsfrei funktionsfähig ist und war und dass eine "Schussauslösung nur in Verbindung mit einer Abzugsbetätigung" erfolgen konnte. Und: "Am Feldgurt sind weder Manipulationen noch Beschädigung erkennbar. Dass die Pistole im geholsterten Zustand abgefeuert wurde, wird hier gänzlich ausgeschlossen."

Opfer-Anwalt Nik Rast: "Man kann auf die Tatortrekonstruktion wirklich gespannt sein."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten