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Kärntner Promi-Sohn wegen Betrugsverdacht vor Gericht
15.11.2023Vor drei Jahren setzte sich der 24-Jährige unter falschem Namen nach Bali ab und lebte dort ein Luxus-Leben. Der Stiefsohn von Schlager-Star Nik P. soll zuvor eines der Masterminds eines Betrugssystem mit mehr als 100 Millionen Euro Schaden sein. In Klagenfurt findet derzeit der Prozess statt.
Kärnten. Und das ist die Anklage: Das Netzwerk EXW-Wallet soll Anlegern das große Geld mit Krypto-Währungen versprochen haben. Rund 40.000 Menschen investierten ihr mühsam Erspartes und hofften auf das große Geld - was freilich ausblieb. Geblieben ist ein Schaden von angeblich mehr als 100 Millionen Euro. Dafür müssen sich jetzt acht Angeklagte im Zusammenhang mit dem EXW-Netzwerk in Klagenfurt vor Gericht verantworten.
Unter ihnen auch der Sohn von Nik P.s Ehefrau Karin, der zusammen mit dem 26-jährigen Hauptangeklagten als Mastermind mehrerer Betrugsfälle gilt. Als die Krypto-Blase 2020 platzte, setzte er sich unter falschem Familiennamen nach Bali ab. Insidern zufolge soll er dort in einer Luxusvilla mit Helikopterlandeplatz und Haifischbecken residiert haben. Bis vor kurzem, denn inzwischen befindet sich der Promi-Spross im Gewahrsam der österreichischen Justiz. Vermutungen zufolge soll C. sich freiwillig den Behörden gestellt haben.
Bauchfleck mit Cannabis-Pflanzen
Ein Bekannter des 24-jährigen meint dazu: "Eine Flucht kostet viel Geld, vielleicht ist ihm das ausgegangen“ und "dass er nie mehr nach Österreich einreisen konnte, ohne festgenommen zu werden, wird ihm auch nicht gefallen haben.“ Auch dürfte er viel zu erzählen haben, denn im EXW-Fall ist er einer von insgesamt 15 Beschuldigten im laufenden Verfahren. Der Gesamtschaden könnte sich laut Ermittlern auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen.
Auch eine weitere Firma, in deren Firmenbuchauszügen Nik P.s Stiefsohn genannt wird, wurde zum Kriminalfall. Das Klagenfurter Unternehmen "My First Plant" (MFP) soll Investoren Gewinnbeteiligungen am Ernteertrag legaler Cannabis-Pflanzen versprochen haben. Der hier angenommene Schaden soll mindestens 16 Millionen Euro betragen, um die mehr als 17.000 Opfer geprellt wurden. Ein drittes Geschäftsmodell an dem er beteiligt gewesen sein soll, ist die Firma PrivaFund in Krumpendorf. Deren Geschäfte wurden bereits von Bali aus mit EXW-Hauptangeklagten, einem EXW-Zweitangeklagten, der auch MFP-Geschäftsführer war und dessen Freundin vorangetrieben.
Hauptangeklagter legt Geständnis ab
Beim gestrigen Prozesstag in Klagenfurt vor Richterin Claudia Bandion-Ortner wurde die Ex-Lebensgefährtin des Hauptangeklagten in den Zeugenstand gerufen und belastete ihren Ex schwer. Laut ihrer Aussage war der Betrug von Anfang an geplant gewesen. Sie erzählte von einem Luxusleben mit Partys, Champagner, Luxusuhren und -autos, Flügen, Hotels, Restaurants, aber auch Schreibtischen á 15.000 Euro für das Klagenfurter Büro oder EXW-Events, um neue Kunden anzuwerben. Sie habe dann mit dem Hauptangeklagten in einer Villa in Thailand gelebt. Monatsmiete: 15.000 Euro. Dabei habe dieser gleich ein neues EXW-Projekt mit Immobilien in Fernost gestartet. "Das war einfach nur eine Broschüre", so die Zeugin. Währenddessen sei im Klagenfurter Büro alles drunter und drüber gegangen, Partys seien gefeiert worden und 400.000 oder 450.000 Euro seien plötzlich verschwunden gewesen.
Als Reaktion darauf legte der 26-Jährige ein Geständnis ab. Zumindest teilweise: Der Betrug sei zwar nicht von Anfang an geplant gewesen, hätte sich aber ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr verhindern lassen. "Irgendwann muss alles zu einem Ende kommen", leitete der Klagenfurter, der sich bisher nicht schuldig bekannt hatte, seine Aussage vor Richterin Claudia Bandion-Ortner nach der Einvernahme seiner Ex-Lebensgefährtin ein.
Der Hauptangeklagte entlastete in seiner Aussage die anderen Angeklagten und sagte aus, dass nur er und die drei anderen EXW-Founder Mitwisser waren. Einer dieser Männer ist bereits in Brasilien festgenommen worden, ein zweiter - der Stiefsohn von Nik P. - hatte sich vergangene Woche der Justiz gestellt und der Dritte befindet sich noch auf der Flucht.
Für alle Verdächtigen, Beschuldigten und Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.