Bedingte Einweisung

Kärntnerin wollte eigene Kinder tot sehen

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Geschworenensenat verordnete 33-Jähriger eine Probezeit von zehn Jahren.

Ein Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstagabend über den Fall einer 33 Jahre alten Kärntnerin entschieden, die ihre Mutter angestiftet hatte, ihre drei Kinder zu töten. Einstimmig entschieden die Geschworenen, dass eine Bestimmung zum Mord vorliege. Sie sprachen eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Die Probezeit beträgt zehn Jahre.

Außerdem wurden flankierende Maßnahmen für die Frau, bei der eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, angeordnet, etwa Bewährungshilfe und Psychotherapie, außerdem eine engmaschige Kontrolle durch das Gericht. Der Verteidiger erklärte Rechtsmittelverzicht, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
 

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