Der alkoholisierten Hundebesitzerin droht nun eine Gefängnisstrafe.
Der Zustand des einjährigen Buben, der am Montagabend in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angegriffen und in den Kopf gebissen wurde, ist bis Donnerstagvormittag unverändert geblieben. "Er schwebt weiter in Lebensgefahr", hieß es beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV). Der Tierhalterin droht nun eine Gefängnisstrafe. Laut § 88 StGB, Abs. 4 kann die Besitzerin aufgrund grob fahrlässiger Körperverletzung (im trunkenen Zustand, sie hatte 1,4 Promille) bis zu 2 Jahre Gefängnis ausfassen.
Alkoholisierte Tierhalterin griff nicht ein
Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum. Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführerschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem "Listenhund" unterwegs war, "kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen", meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.