Prozess in Graz

Karikatur auf T-Shirt: Freispruch für Angeklagten

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Bezirkshauptmann fand eigenes Porträt mit Schweinsohren nicht komisch.

Weil er sich von einem Bezirkshauptmann unfair behandelt fühlte, ließ ein Mann T-Shirts mit dessen Gesicht samt Schweinsohren drucken. Das missfiel dem Politiker, außerdem wurde ihm in einem Mail unterstellt, "einen Klescher" zu haben. Bezüglich des Mails einigte man sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht, die Karikatur stufte der Richter als freie Meinungsäußerung ein und sprach ihn frei.

"Glücksschweinderl"

Am 21. Dezember 2015 ging der Beschuldigte zur Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg in der Weststeiermark. Er trug ein weißes T-Shirt, auf dem der Bezirkshauptmann Helmut Theobald Müller abgebildet war, allerdings mit Schweinsohren. Dieses Shirt mit "Glücksschweinderl" gab der 62-Jährige auch als "Geschenk" für den Politiker ab.

Rechtlich "sei das nichts", meinte sein Verteidiger. Etwas mehr Gewicht hatte ein E-Mail, das der Mann an Müller und auch viele andere versendete, in dem er den Bezirkschef als "gestörten Charakter", der "einen Klescher" habe und "rücktrittsreif" sei, bezeichnete. Der ganze Ärger war ausgelöst worden, weil dem Mann mehrmals der Antrag auf Mindestsicherung abgelehnt worden war.

"Beleidigender Charakter"

Grundsätzlich gab der Angeklagte alles zu, meinte aber: "Ich würde mich geehrt fühlen, wenn ich als Glücksschwein dargestellt werden würde." Und letztlich hätten ihm die Shirts sogar Glück gebracht, denn die Anfrage sei groß:" Die werden in Deutschlandsberg um 300 Euro verkauft", berichtete er. "Wer kauft das? Da krieg' ich ja schon eine Städtereise", wunderte sich Richter Christoph Lichtenberg. "Er hat nicht nur Freunde", meinte der Befragte über den Bezirkshauptmann.

Der Bezirkshauptmann war der Ansicht, "das Shirt hat eindeutig beleidigenden Charakter". Man einigte sich dann auf eine Entschuldigung wegen des Mails, den Text dazu musste der Richter auf Drängen Müllers sofort protokollieren. Bezüglich des Shirts gab es einen Freispruch. "Personen in höheren Ämtern müssen eine dickere Haut haben", begründete der Richter. Das Bild auf dem Shirt sei eine Karikatur und das falle unter "Recht auf freie Meinungsäußerung". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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