Der Nachbargarten ist für fremde Tiere tabu, entschied das Gericht.
Pirschen, jagen, Mäuse fangen – diese Vergnügen könnten für Österreichs Haustier Nummer 1 bald der Vergangenheit angehören.
Stein des Anstoßes ist das Katzenpärchen „Mogli“ und „Minki“. Der Kater und seine Partnerin wohnen in der Tiroler Ortschaft Rum und unternehmen regelmäßig ausgedehnte Streifzüge. Dabei passierte „Mogli“ auf dem Grundstück eines Nachbarn ein Malheur. Der Mann stolperte über die tierische Hinterlassenschaft und sah rot.
Es folgte eine Klage – und ein Urteil des Bezirksgerichts: Die Katzen hätten künftig zu unterlassen, den fremden Grund zu betreten. Der Spruch wurde nun auch noch vom Landesgericht Innsbruck bestätigt.
Drakonisch
Im Klartext: Sobald „Mogli“ oder „Minki“ erneut den Garten des Nachbarn betreten, drohen drakonische Strafen. Und weil die Samtpfoten wohl kaum finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können, würde es ihre Besitzer Max und Christine Wurzinger treffen. Deren Anwalt Johannes Margreiter: „Das geht bei 500 Euro los und steigert sich bei jedem weiteren Vorfall bis schließlich hin zur Beugehaft.“ „Mogli“ und „Minki“ könnten ihre geliebte Katzen-Eltern also tatsächlich hinter Gitter bringen.
Arrest
Die traurige Alternative: Die Schmusekatzen müssen bis zum Ende ihrer Tage im Haus bleiben – und brauchen sogar rund um die Uhr ein Alibi. Margreiter: „Sollte sie der Nachbar noch einmal anzeigen, müssten die Besitzer beweisen können, dass die Tiere nicht im Freien waren.“
Katzen-Papa Max Wurzinger ist wütend: „Wir kämpfen weiter, ich kann den Kerl ja nicht gewinnen lassen,“ sagt er zu ÖSTERREICH.
Sein Anwalt sieht das ebenso: „Wir gehen jetzt zum Obersten Gerichtshof und melden Revision an. Das muss aufgehoben werden. Denn sonst könnte bald jeder übel gesinnte Nachbar Katzenbesitzer anzeigen und deren Tiere müssten dann ihr Leben unter Hausarrest verbringen. Das darf nicht sein.“