Nach Beschwerde eines BOKU-Studenten

Kein Einspruch bei "Nicht Genügend" auf Abschlussarbeit

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Rechtsmittel sind unwirksam gegen mit "Nicht Genügend" benotete wissenschaftliche Arbeiten.

Der Gesetzgeber sieht zwar vor, dass die Beurteilung von Prüfungen wegen schwerer Mängel beeinsprucht werden kann. Das gelte aber nicht für wissenschaftliche Arbeiten, so der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.

Beschwerde wegen "geübter Willkür"
Ein Student der Universität für Bodenkultur (Boku) hatte Beschwerde gegen die negative Beurteilung seiner Diplomarbeit erhoben. Sein Argument: Wenn im Gegensatz zu Prüfungen negative Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten nicht wegen "geübter Willkür und schweren Verfahrensmängeln" überprüft werden können, widerspreche das dem Gebot des Rechtsschutzes und das könne nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein.

Keine gesetzliche Grundlage

Der VwGH sieht das allerdings anders: Für Rechtsmittel gegen einen Fünfer auf eine wissenschaftliche Arbeit gebe es keine gesetzliche Grundlage, heißt es in der Begründung. Der Gesetzgeber habe mit dem Rechtsschutz bei Prüfungen eine Kontrolle in Hinblick auf "Exzesse" ermöglichen wollen, "nicht aber auch eine Kontrolle der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten". Demnach liege keine planwidrige Gesetzeslücke vor, die durch Analogie zu schließen wäre.
 

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