Schöffensenat

Kein rechtskräftiges Urteil: Salzburger soll sich an Tochter vergangen haben

12.06.2024

Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung anwesend war, ist ein Salzburger vor einem Schöffensenat wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht rechtskräftig verurteilt worden.

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 Ein 56-jähriger Salzburger ist am Mittwoch von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll an seiner Tochter im Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2013 immer wieder beischlafähnliche Handlungen durchgeführt haben. Das Mädchen war in diesem Zeitraum fünf von bis acht Jahre alt.

Die Tochter erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Vater soll einen sexuellen Übergriff auch mitgefilmt haben, deshalb wurde er auch wegen "Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen" (Paragraf 207a StGB) verurteilt.

Täter zeigte sich geständig

Zu den kriminellen Handlungen ist es laut Anklage immer dann gekommen, wenn die Mutter des Kindes, mit dem der Mann verheiratet war, nicht zu Hause war. Der im Tennengau lebende Beschuldigte hat die Tat im Ermittlungsverfahren zunächst geleugnet, sich aber nach der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers geständig gezeigt.

Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung zu dem Urteil abgegeben haben, ist es nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer informierte.
 

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