Der Horror-Vater will seine Haft in der Justizanstalt Garsten verbüßen - das lehnen seine Kinder aber ab - weil sie in der Nähe wohnen.
Josef Fritzl will seine Strafe in der Justizanstalt Garsten absitzen. Er hat seinen Wunsch auch schon in einem offiziellen Antrag abgebgeben. In Garsten gibt es eine Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher. Sein mutmaßliches Motiv: Der 74-Jährige würde nur knapp 50 Kilometer von Amstetten "einsitzen".
Das wollen seine Angehörigen aber auf jeden Fall verhindern: Sie wollen ihren Horror-Vater nicht in so unmittelbarer Nähe wissen.
Kontakt unterbinden
Sollte Josef F. tatsächlich in die
Justizanstalt Garsten verlegt werden, könnten die betroffenen Angehörigen
über den Anstaltsleiter aber dafür sorgen, dass der mittlerweile 74-Jährige
mit ihnen nicht mehr in Kontakt treten kann, wie Kerstin Scheuchl mitteilte.
Kommt die Anstaltsleitung zum Schluss, dass solche Anrufe unterbunden
gehören, "würden die Nummern der Betreffenden intern gesperrt und wären
diese für Herrn F. nicht mehr verfügbar", sagte Scheuchl.
Fritzl rief seine Kinder an
Der 74-Jährige dürfte nämlich
ungeachtet seiner rechtskräftigen Verurteilung mit seiner Familie keineswegs "abgeschlossen"
haben. Er hat während seiner U-Haft in St. Pölten mehrmals telefonischen
Kontakt zu seinen ehelichen, längst erwachsenen Kindern gesucht. Obzwar
diese sich auf keine Gespräche eingelassen haben, befürchten sie nun, die
räumliche Nähe könnte Josef F. in seinen Versuchen bestärken, mit ihnen
Kontakt aufzunehmen.
Konsequenzen hat der Wunsch des verurteilten Inzest-Vaters ohnehin nicht. Er hat zwar ein Äußerungsrecht, was sein zukünftiges Gefängnis betrifft, sein Wunsch muss aber in der Entscheidung nicht mit berücksichtigt werden. Aber auch die Opfer haben kein Mitspracherecht. Allerdings könnten die Kinder von Fritzl über die Anstaltsleitung dafür sorgen, dass der 74-Jährige nicht mit ihnen in Kontakt treten kann.
Derzeit in Wien-Mittersteig
Fritzl wird derzeit in der
Justizanstalt Wien-Mittersteig begutachtet und klassifiziert: Von den
Ergebnissen wird abhängen, in welchem Gefängnis die Vollzugsdirektion den
gemäß einem psychiatrischen Gutachten zwar zurechnungsfähigen, aber geistig
abnormen und nach wie vor gefährlichen Täter letztlich unterbringen wird.
Die aus Sicht der Angehörigen unerwünschten Telefonate dürften übrigens völlig rechtmäßig zugestanden gekommen sein. Einem U-Häftling steht es grundsätzlich zu, unter gewissen Voraussetzungen zu bestimmten Zeitpunkten fernmündlich mit der Außenwelt zu kommunizieren, sofern er dabei nicht gegen gesetzliche Auflagen verstößt.
Entscheidung über Haft in bis zu 8 Wochen
Das
Klassifizierungsverfahren, in dem entschieden wird, wo der 74-Jährige seine
lebenslange Freiheitsstrafe absitzen wird, wird vier bis acht Wochen in
Anspruch nehmen. Mehrere Sachverständige, darunter Psychologen und
Psychiater, werden in die Entscheidungsfindung eingebunden. Liegt das
Klassifizierungsgutachten vor, werden noch einmal bis zu zwei Wochen
vergehen, ehe Josef F. an seine vermutlich letzte Anschrift verlegt wird.