Kindergärtner wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld: „Das ist ein furchtbarer, unmöglicher Vorwurf! Ich appelliere an Sie, mich unbedingt freizusprechen!“, flehte er die Richter an. Am Ende nützte es nichts, dass sein Anwalt ein psychologisches Gutachten vorlegte, wonach bei seinem Mandanten „alles normal“ und er nicht an Kindern interessiert sei. Das Schöffengericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sich der Pädagoge zwischen 2008 und 2010 regelmäßig an einem damals achtjährigen Buben vergangen hatte. Ausschlaggebend war die Aussage des inzwischen 13-Jährigen, die auf DVD im Schwurgerichtssaal gezeigt wurde. Er bekommt 3.000 Euro Entschädigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.