Robert N. (62) ist pädophil und saß wegen Tötung eines Buben in Haft.
Ein unglaublicher Fall beschäftigt die Staatsanwaltschaft Innsbruck: Der ehemalige Pfadfinderführer Robert N. (62) war 1999 wegen Mordes an einem 12-jährigen Buben zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner vorzeitigen Entlassung bot er sich heuer Anfang des Jahres im Internet als Leih-Opa an. Und eine Tirolerin engagierte ihn tatsächlich zur Beaufsichtigung ihres neunjähriges Sohnes.
Samenspuren
Allerdings ist der pädophile Senior rund ums Goldene
Dachl nicht nur polizeibekannt: Ein Nachbar der leichtsinnigen Mutter
erinnerte sich an den spektakulären Prozess vor Jahren: Damals war Robert N.
seinem Pfadfinder-Schützling Peter so nahe gekommen, dass sich seine
Samenspuren in der Unterwäsche des Zwölfjährigen fanden.
Bub erschossen
Als die enge Verbindung in Brüche zu gehen drohte,
weil sie misstrauischen Beobachtern aufgefallen war, flüchtete der Pädophile
mit dem verwirrten Buben – und wurde per internationalem Haftbefehl gesucht.
Angeblich wollte Robert N. daraufhin gemeinsam mit seinem kleinen Opfer
Selbstmord begehen. Aber nur Peter starb an einer Revolverkugel. Dann hatte
die Waffe plötzlich eine Ladehemmung.
Warnung
Der Oberste Gerichtshof wertete die Unterstützung eines
kindlichen Selbstmordes als vorsätzliche Tötung – und schickte Robert N. 13
Jahre ins Gefängnis. Als ihn der wachsame Tiroler heuer auf der Straße
wiedererkannte schlug er sofort Alarm. Doch sowohl die Mutter als auch das
Jugendamt ignorierten die eindringliche Warnung.
Anzeige
Entsetzliches Ergebnis: Auch der neue Schützling wurde
schon nach kurzer Zeit so verhaltensauffällig in der Schule, dass Lehrer
ihre Beobachtungen zur Anzeige brachten. Jetzt herrscht bei der Kripo
Fassungslosigkeit: „Wir haben festgestellt, dass sowohl die Mutter als auch
das Jugendamt über die Identität von Robert N. genau Bescheid wussten.
Trotzdem haben sie ihm den neunjährigen Buben anvertraut.“
Bub in Sicherheit
Staatsanwalt Wilfried Siegel bestätigt jetzt
„strafrechtlich relevante Fakten“. Die Mutter wurde wegen Vernachlässigung
eines Unmündigen angezeigt. Ihr Sohn kam in eine Betreuungseinrichtung.