Am Donnerstag schon wird der 88-Jährige verurteile Inzestvater am Landesgericht Krems einem 3-Richter-Senat vorgeführt - der über seine Haft(-Bedingungen) entscheiden müssen. Vorerst wird es wohl zu einer Verlegung kommen.
NÖ. Wie oe24 bereits berichtete, hat ein Gutachten der renommierten Psychiaterin Adelheid Kastner attestiert, dass die Voraussetzungen für Unterbringung von Josef Fritzl in der derzeitigen Form nicht mehr vorliegen. Jetzt steht sogar eine generelle bedingte Entlassung im Raum. Seine Anwältin Astrid Wagner hält den leicht dementen Mandanten für so harmlos, dass sie mit ihm sogar "in eine WG ziehen würde".
Jetzt die Clou: Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird noch diesen Donnerstag um 8 Uhr in der Früh einem Dreiersenat am Landesgericht Krems vorgeführt. Dabei wird darüber entschieden, ob der Inzestvater, der im April 89 wird, auf Grundlage des neuerlichen psychiatrischen Gutachtens bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es dabei zu einem "Ja" und zu einer Verlegung des prominentesten österreichischen Langzeithäftlings vorerst einmal in den Normalvollzug kommen.
Star-Anwältin Astrid Wagner
Langfristig stünde aber auch einer bedingten Entlassung nichts im Wege - davon ist zumindest seine Promi- und Star-Anwältin Astrid Wagner überzeugt: "Das muss aber Schritt für Schritt vor sich gehen." Die Verteidigerin sieht sich schon um einen Platz in einem Pflegeheim für den Senior, von dem keine Gefährlichkeit mehr ausgehen soll, um. Er selbst würde lieber in ein Haus ziehen - am Waldrand, mit Ziege, Dalmatiner und Anbindung an den öffentlichen Verkehr.