Kommissar Zufall
Räuber 27 Jahre nach Tat verurteilt
20.01.2011
20 Monate bedingt fasst jener Täter aus, der vor 27 Jahren einen Raub verübte.
"Ich will endlich reinen Tisch machen und ein neues Leben beginnen." Franz St.s Worte klingen ehrlich, zu lange hat der 49-Jährige sein Geheimnis mit sich tragen müssen. Dass der Kellner überhaupt noch angeklagt wurde für einen Raub, der nunmehr 27 Jahre zurückliegt und eigentlich seit sieben Jahren verjährt ist, das verdankt er einem Zufall und seiner Waffenverliebtheit.
Kriegsmaterial
Rückblick: Im Dezember 1983 hatte Franz St. gemeinsam mit seinem Schwager das Juweliergeschäft Beer in Linz überfallen. Der Angeklagte habe aber nur auf die vier Mitarbeiter aufgepasst und niemanden mit einer Waffe bedroht. Den erbeuteten Schmuck im Wert von umgerechnet 6.890 Euro habe allein sein Schwager zu Geld gemacht, er selbst sei leer ausgegangen. An sich wäre der Coup 2003 verjährt gewesen – hätte Franz St. nicht 1996 und damit innerhalb dieser Frist eine russische Maschinenpistole der Marke Spargin erworben, die als Kriegsmaterial gilt – auch wenn sie laut seinem Verteidiger als Dekowaffe auf einem Holzbrett gekauft worden war. Aufgrund dieses Vergehens nach dem Waffengesetz sowie Verletzungen der Unterhaltspflicht war die Verjährungspflicht gehemmt.
Geständnis
"Ich habe die Hoffnung nie aufgegeben, dass die Täter gefasst werden", so Juwelier Norbert Beer zu ÖSTERREICH. Und tatsächlich: Im Zuge einer Hausdurchsuchung im März 2010 wurde ein ganzes Waffenarsenal von Franz St. entdeckt. Für den 47-Jährigen damals ein Zeichen, sein schlechtes Gewissen zu erleichtern: Reumütig schilderte er der Polizei den Coup. Für Richterin Ursula Eichler vom Landesgericht Linz Grund genug, für den Raub vor 27 Jahren Gnade walten zu lassen: Sie verurteilte den 47-Jährigen zu einer Strafe von 20 Monaten bedingt auf drei Jahre – rechtskräftig.