Weitere Anträge der Verteidiger wurden vom Richter zurückgewiesen.
Zweiter Tag im "Alpen-Donau"-Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. wegen Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht und ein Deja-Vu: Das Verfahren begann mit Anträgen der Verteidiger, die abgewiesen wurden. Danach bekannten sich alle drei Angeklagten - erwartungsgemäß - nicht schuldig. Mit der Einvernahme des Drittangeklagten Wilhelm A. startete das Schwurgericht (Vorsitz Martina Krainz) in die Beweisaufnahme.
Gesonderte Einvernahmen
DIe Angeklagten wurden gesondert einvernommen. Weil Krainz mit dem 40-Jährigen Wilhelm A. begann, wurden Küssel und Felix B. abgeführt. Küssel habe er nur einmal getroffen, vor sieben bis acht Jahren. Der derzeit in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht stehende Franz Radl habe ein Treffen vermittelt, weil Küssel Wilhelm A. mit einem Erfahrungsbericht im Vorfeld eines Wiederbetätigungsverfahrens gegen den 40-Jährigen zur Seite stehen wollte. "Mit Küssel bin ich an sich nicht in Kontakt geblieben."
Auch die Verbindung zum Zweitangeklagten Felix B. vermittelte Radl. Wilhelm A. sagte, er habe Felix B. getroffen, man habe sich über "tagesaktuelle Themen" unterhalten, in weiterer Folge kam es zu Mailkontakten. Krainz meinte, alle Genannten hätten die Gemeinsamkeit, dass sie in durchaus rechten Kreisen verkehren.
Wilhelm A. bestätigte, dass er ein Mail "vom Account bekommen, der normalerweise dem Herrn Küssel zuzuordnen ist - das ist mit Vorsicht zu genießen - und er hat mich gebeten, gewisse Domains für ihn zu reservieren". Wilhelm A. lehnte das Ansinnen Küssels in einem Antwortmail letztlich ab - er wolle damit nichts zu tun haben. Warum? "Sie kennen wahrscheinlich die Geschichte des Herrn Küssel, normalerweise kommt dabei ned recht viel G'scheites heraus", sagte Wilhelm A.
"Heidegger"
Auch die Aktivitäten von Wilhelm A. im "Alpen-Donau"-Forum "alinfodo.com" kamen zur Sprache: Er habe sich 2009 mit dem Pseudonym "Heidegger" - nach dem nicht zuletzt wegen seiner Verstrickung in das NS-Regime umstrittenen Philosophen Martin Heidegger - registriert, weil er gehört habe, dass in dem geschlossenen Forum Postings zu seiner Arbeitsgemeinschaft Perfect Privacy abgesetzt wurden.
Es sei dann ein Mail vom Administrator gekommen, der ihn zur Verfassung eigener Postings aufgefordert habe, so Wilhelm A. Er habe daraufhin gemeint, dass sie seinen Account löschen sollen. 2010 gab es aber ein weiteres Posting des Users "Heidegger", in dem dieser unter anderem türkische Jugendliche als "artfremden Abschaum" bezeichnete und meinte, dass diese abgesehen von ihrer Abstammung aufgrund ihres Verhaltens deportiert werden müssten, wie die Vorsitzende Martina Krainz dem Angeklagten vorhielt. Wilhelm A. stellte energisch in Abrede, dass er dieses Posting verfasst habe. Vielleicht sei sein Account von jemand anderem weiterverwendet worden.
In weiterer Folge wurde der Angeklagte zugeknöpft. Zur Frage, ob er Skype benutzt habe, "behalte ich mir im Augenblick eine Antwort vor", sagte er. Als ihm Krainz ein Telefongespräch mit seiner Mutter vorhielt, in dem man sich darauf geeinigt habe, "dass die Juden ein richtiges Drecksvolk sind", meinte er nur: "Das ist nicht Teil der Anklageschrift."
© APA/HELMUT FOHRINGER
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