Die Staatsanwaltschaft hat auf jeden Fall einen Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt.
Am Mittwoch um 8.05 Uhr wurde der Schweizer Sprayer Renato S. alias "Puber" von der Polizei ans Landesgericht überstellt.
Innerhalb von 48 Stunden muss nun entschieden werden, ob das Gericht dem Antrag folgt. Obwohl "Puber" alles bestreitet und ihm derzeit keine konkreten neuen Schmierereien nachgewiesen werden können, ist die Latte an Vorwürfen lange genug für die Verhängung der Untersuchungshaft – zumal auch eine zehnmonatige Strafe auf Bewährung von seiner letzten Verurteilung 2014 offen ist.
Pfefferspray. Diesmal geht es laut Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek um den Verdacht des (Fahrrad-)Diebstahl nach Aufbrechen eines Schlosses mit einem Bolzenschneider; um Widerstand gegen die Staatsgewalt; um schwere Körperverletzung eines Polizisten; außerdem soll er einen Pfefferspray dabei gehabt haben – obwohl über "Puber" ein Waffenverbot verhängt worden war. Da Renato S. zudem „unsteten Aufenthalts“ ist und daher Fluchtgefahr besteht, ist de U-Haft so gut wie f ix.