Bub grausam zu Tode gequält - Im Koks-Rausch durchgedreht.
Schulterlanges, gefärbtes Haar, den Kopf nach unten gebeugt, die Stimme leise und zittrig: Geknickt sitzt der Angeklagte Milosav M. im vollen Schwurgerichtssaal Feldkirch und versucht, seine Gewalt-Orgie, mit der er den dreijährigen Cain malträtiert hatte, zu rechtfertigen. „Ich wollte, dass er sich’s merkt. Ich wollte Cain erziehen. Ich wollte aber nicht, dass er stirbt“, so seine Worte.
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Miloslav M. (27) jetzt mit schulterlangen schwarzen Haaren
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Verteidiger Edgar Veith
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Miloslav M. (27) mit seinem Anwalt Edgar Veith
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Richter Norbert Melter
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Gutachter Primar Dr. Haller (links) und Staatsanwalt Wilfried Siegele
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15 Monate davor, am 7. und 8. Jänner 2011, war der 27-jährige M., damals mit Kurzhaarschnitt, noch stark. So stark, dass er den Sohn seiner Ex-Lebensgefährtin Alexandra einem unfassbaren Martyrium aussetzte. Er schlug und misshandelte Cain, weil er unerlaubterweise aus der Küche Joghurt holte. „Fünf bis zehn Schläge“ mit der bloßen Hand, „etwa 20-mal“ mit dem Besenstiel aufs Gesäß, wie M. sagte.
Mediziner: „Exzessive Gewalt gegen Cain“
Der Bub litt unendliche Qualen. „Er starb an Blutverlust und Fetteinströmung in den Blutkreislauf“, so der Gerichtsmediziner Walter Rabl. Beide Gesäßhälften und Oberschenkel seien eine einzige Trümmerzone gewesen. Cain hatte Blutungen im Gehirn. „Es ist davon auszugehen, dass Dutzende Male mit exzessiver Gewalt zugeschlagen wurde“, sagt Rabl. Als er das erzählt, stockt den Zuhörern der Atem. Der Polizist neben M. kämpft mit den Tränen, eine Frau verlässt den Saal.
M. hatte nach einem erfolglosen Drogenentzug an beiden Tagen morgens Kokain, am 8. Jänner abends auch Heroin konsumiert. So mutig, dass er vor Gericht Fotos des verletzten Buben ansieht, ist er nicht. „Kann es sein, dass ich durch meine Schmerzen kein Gefühl mehr hatte, dass das Kind verletzt ist?“, fragt er den Gerichtsgutachter Reinhard Haller: „Sie waren vielleicht gefühlsstumpf, aber sie waren zurechnungsfähig.“ Haller empfiehlt im Schuldspruch die Einweisung in eine Anstalt.
„Er hält sich selbst für gefährlich.“
Verteidiger Edgar Veith plädierte auf „nicht schuldig“. „Von einem Tötungsvorsatz kann keine Rede sein. Im Gegenteil, der 27-Jährige hat sich um beide Buben gekümmert.“
Das Geschworenen-Urteil am Abend nach drei Stunden Beratungen fiel einstimmig aus. LebenslangMiloslav M.. Und er kommt in einen Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auf der nächsten Seite der Live-Ticker zum Nachlesen!
In der Verhandlungspause sprach ÖSTERREICH-Reporter Johannes Felder mit Verteidiger Edgar Veith. Lesen Sie hier das ganze Interview >>>
20:51 Uhr: Der Verurteilte wird in eine Haftanstalt für geistig abnorme Verbrecher eingeliefert.
20.46 Uhr: Die Geschworenen fällten ihr Urteil einstimmig.
20.40 Uhr: Das Urteil ist das: Lebenslang!
20.20 Uhr: Die Geschworenen sind zu einem Urteil gekommen. Die Verkündung erfolgt in Kürze.
19.58 Uhr: Laut Verteidiger Veith wurde vorschnell eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zuerst müsse laut dem Rechtssystem gesehen werden, welcher Tatbestand gegeben sei, "dann kommt erst der Strafrahmen".
18.52 Uhr: Die Plädoyers sind beendet. Die Geschworenen ziehen sich nun zur Urteilsfindung zurück.
18.42 Uhr: Nun spricht der Angeklagte! Er habe die Bilder von Cain jeden Tag im Kopf.
18.27 Uhr: Die Verteidigung spricht von Lügen der Mutter und einer niveaulosen Verhandlung.
18.11 Uhr: Nach dem Staatsanwalt ist nun die Verteidigung am Wort: "Von einer Tötungsabsicht könne keine Rede sein."
18.02 Uhr: Zum Abschluß fordet der Staatsanwalt lebenslang für den Angeklagten
17.56 Uhr: Von einem der "schlimmsten Verbrechen Vorarlbergs" spricht der Staatswanwalt. Die Bilder vom kleinen Cain erschüttern die Geschworenen.
17:.39 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Plädoyer begonnen.
17.34 Uhr: Nach dem Verlesen des Notrufprotokolls und der Präsentation der Tatwaffe zieht sich das Gericht zu einer Beratung zurück.
17.29 Uhr: Die Frau erklärte, dass für sie nur der Angeklagte M. als Täter infrage komme. Weiters bedauerte sie: "Ich hätte mich nach den ersten Schlägen dauerhaft von M. trennen müssen".
17.19 Uhr: Bei der Einvernahme hat die Mutter dem Angeklagten widersprochen, sie habe Cain nie geschlagen.
16.55 Uhr: Die Mutter habe zwar gesehen, dass es dem kleinen Cain nicht gut geht, eingegriffen habe sie aber nicht. Den Grund dafür kann sie sich heute nicht mehr erklären.
16.04 Uhr: Cain's Mutter Aleksandra muss wohl nicht persönlich vor Gericht aussagen: Richter Melter verliest das Einvernahme-Protokoll der Frau selbst.
16.02 Uhr: Herber Rückschlag für Verteidiger Veith: Alle Beweisanträge wurden abgewiesen!
15.38 Uhr: Veith hält es allerdings für wahrscheinlich, dass mindestens einer der Beweisanträge angenommen wird. In diesem Fall wird es heute kein Urteil mehr geben.
15.31 Uhr: Sollten diese Anträge alle abgelehnt werden, halten die Anwälte noch ihre Schlussansprachen und es kann bereits heute gegen 17.30 Uhr mit einem Urteil gerechnet werden.
15.21 Uhr: Nach der Pause sollen 6 Seiten Beweisanträge von Verteidiger Veith durchgegangen werden, welche sich aber im Großen und Ganzen im Bereich der schon gestellten Anträge bewegen werden.
15.15 Uhr: Der Prozess wird für eine halbe Stunde pausiert.
14:58 Uhr: Beweisanträge von Veith:
- Besenstil nicht die Waffe - obwohl Spuren darauf waren - es könnte durch ein Gutachten festgestellt werden, ob nicht die Mutter Cain damit geschlagen hat/ auch geschlagen hat.
- Mutter Anlexandra N. hat die Kinder vorher geschlagen, die Verletzungen könnten also auch zumindest teilweise von ihr sein.
- Verletzungen könnten auch vor dem 7. passiert sein.
- Angeklagter wollte Mutter oder andere Person eventuell schützen.
- Mutter schlug Cain zuvor so stark, dass ihre Handabdrücke im Gesicht und am Popo sichtbar waren - wurde von Angeklagten bezeugt - Mutter bestritt dies.
- Mutter lügt: „Es ist offenkundig, dass die Mutter etwas verschweigt“ „Es ist davon auszugehen, dass die Mutter deswegen nicht zu einem Arzt gegangen ist, weil die Verletzungen von ihr stammten“
14.56 Uhr: Gerichtspsychiater Haller hat die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt bejaht. Er stellte zudem eine negative Zukunftsprognose: "Der Angeklagte hält sich selbst für gefährlich."
14.45 Uhr: Veith möchte ein Privatgutachten eines Psychologen vorlegen - der Knackpunkt: Der Psychologe ist eigentlich gar keiner.
14.33 Uhr: Veith fragt Haller ob sein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht. Haller: "Selbstverständlich ja"
14.10 Uhr: Seit Beginn der neuen Verhandlungsrunde starrt Angeklagter Miloslav M. stur nach unten. Schämt er sich dem Richter in die Augen zu blicken?
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13:56 Uhr: Angeklagter hatte Haller gesagt: "Ich halte mich für gefährlich, ich kann nicht garantieren, dass so eine Sache nicht mehr passieren kann." Haller: "Ich schließe mich dem an. Drogen, Gewalt und Medikamente haben zu einer psychischen Abnormität oder Abartigkeit geführt. ... Er wird eine gestörte Persönlichkeit bleiben." Haller empfiehlt die Unterbringung in einer Anstalt für psychisch abnorme Störungen.
13:37 Uhr: Dr. Haller weiter: "Mit 12 Jahren trank Miloslav M. erstmals Alkohol - mit 15 war er massiver Alkoholiker mit Gewalttätigkeiten. Ab 16 Cannabis, später Ecstasy, Kokain und Heroin. 2004/05 hat er eine Drogentherapie normal abgeschlossen. Damals hat man eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, allerdings keine sehr starke. 2007 war er in Drogentherapie in Serbien. Der Angeklagte schilderte, dass er dort gequält worden ist. Er leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung"
13:20 Uhr: Gutachter Dr. Haller: "Er ist schwachsinnig, nicht wahnsinnig."
13:03 Uhr: Es geht wieder weiter. Primar Dr. Haller kommt in den Zeugenstand.
12:17 Uhr: Der Prozess wird jetzt eine Stunde unterbrochen.
11.54 Uhr: Der Mediziner vergleicht die Verletzungen mit einem brutalen Foul beim Fußball. Wenn ein Spieler am Boden liegt und ein anderer ihn voll mit dem Fuß am Kopf trifft, könnten ähnliche Verletzungen entstehen. Das habe der Angeklagte mit Hand und Besenstiel erreicht.
11.36 Uhr: Der Gerichtsmediziner zeichnet ein düsteres Bild der Tat: "Ich bin jezt seit 30 Jahren Gerichtsmediziner - so ein Befund ist mir noch nicht untergekommen: Beide Gesäßhälften und beide Oberschenkel waren massiv zertrümmert, das Gewebe hatte sich fast aufgelöst. ... Der Körper wurde nur noch von der Haut zusammengehalten. ... Die kaputten Zellen sind massiv über die Blutbahn in das Herz und haben dort für eine Embolie (Anm.: Todesursache) gesorgt. Das muss auch schon am 7. passiert sein."
11:25 Uhr: Gerichtsmediziner Rabl: "Es waren keine Einzeleinwirkungen mehr feststellbar" "Im Gehirn war Blut angesammlt, das haben wir sonst nicht" Das passiert bei extremen Beschleunigungen des Kopfes. ... Das kennt man in erster Linie bei Kinder bei Verkehrsunfällen, eine normale Watsche würde niemals zu einer solchen Beschleunigung führen." Der Angeklagte zittert, hat seinen Kopf gesenkt
11.10 Uhr: Markus M., der Ersthelfer vor Ort, ist jetzt im Zeugenstand. Er hat Cain wiederbelebt. Der Angeklagte wirkte nervös und ging ständig auf und ab.
10.50 Uhr: Nach der Pause hat wieder Miloslav M. das Wort. Alexandra, die Mutter der beiden Buben, sei einmal dabeigewesen, als M. Emilian, den älteren der Buben, mit dem Besenstiel geschlagen hat. Sie habe es erlaubt.
10.35 Uhr: Der Prozess wurde für eine kurze Pause unterbrochen.
10.28 Uhr: Schreiduell zwischen dem Richter und Verteidiger Edgar Veith. Der Richter wirft Veith vor, für Gewalt zu sein.
10.05 Uhr: Der Staatsanwalt zeigt dem Angeklagten Fotos des verletzten Cain. Miloslav M. hält die Hände vors Gesicht, um sie nicht sehen zu müssen. Er gibt zu, dass er fester zugeschlagen hat, als Cain versuchte, seinen Po zu schützen. Miloslav M. erklärt, dass ihm nach den Schlägen die Hand geschmerzt habe
09.53 Uhr: Miloslav M. gibt zu, auch Cains Bruder mit dem Stock mit derselben Härte geschlagen zu haben. Er gibt aber auch an, dass die Mutter der Kinder diese ebenfalls geschlagen habe, allerdings mit der flachen Hand.
09.44 Uhr: Cain habe noch was gesagt, sei dann aber ruhig geworden. Dann habe Miloslav M. die Rettung gerufen und den gefälschten Notruf (Anm.: Cain sei über die Treppe hinunter gefallen) abgesetzt. Miloslav M. gibt zu an beiden Tagen Kokain geschnupft zu haben und am 8. Jänner auch Heroin konsumiert zu haben.
09.41 Uhr: Die Stimmung im Gerichtssaal ist bedrückend. Miloslav M. erzählt vom Tag als Cain starb. Der Dreijährige habe eine Lampe kaputt gemacht. Deshalb wollte der Angeklagte den Bub nochmal "erziehen". Wieder versetzt er ihm zehn bis 20 Schläge mit dem Besenstiel auf den noch vom Vortag blauen Po.
09.29 Uhr: Miloslav M. berichtet von dem Martyrium dem er den kleinen Cain ausgesetzt hat. Er habe den Dreijährigen zunächst fünf bis zehn mal mit der Hand auf den Po geschlagen. Weil Vain zu wenig reagierte. holte Miloslav M. den abgebrochenen Besenstiel und schlug etwa 20 Mal auf Cain ein. Dieser Vorfall habe sich am 7. Jänner, am tag vor dem Tod von Cain, ereignet.
09.23 Uhr: Veith unterstützt seinen Mandanten. Von einem Tötungsvorsatz könne keine Rede sein, im Gegenteil habe sich der 27-Jährige um die beiden Buben gekümmert. Der Angeklagte habe den Notarzt informiert und eine Wiederbelebung versucht.
09.16 Uhr: Der Angeklagte Miloslav M. bekennt sich nicht schuldig. Er sagt: "Ich wollte nicht, dass Cain stirbt."
09.15 Uhr: Der Verteidiger gibt zu, dass Miloslav M. Vorstrafen hat. Aber seit 2003 würden keine Gewalttaten mehr in seinem Register stehen.
09.13 Uhr: Veith beschreibt seinen mandanten als psychisches Wrack: "Der Angeklagte war suizidgefährdet, ich hab so einen schlimmen Zustand noch nie erlebt. Er hat nur gezittert, hat meine Anwesenheit gar nicht mitbekommen - Gespräche mit ihm zu führen war nicht möglich.“
09.05 Uhr: Veith wettert gegen die mediale Hetzjagd gegen seinen Mandanten: IIch stehe schwer auf, weil sich das was sich um dieses Verfahren abgespielt hat, ein Wahnsinn ist. Wir hören Kindermördern, Monster, Peiniger. ... Ich und meine Familie wurden bedroht, weil ich gesagt habe, dass man das nicht als Mord bezeichnen kann, weil der Täter krank ist. ... Das Schicksal hängt hoffentlich nicht von den Medien ab, sondern von Ihnen.“
08.58 Uhr: Der Angeklagte hat einige optische Veränderungen durchgemacht. Er hat jetzt schulterlanges, schwarzes Haar.
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08.56 Uhr: Der Verteidiger von Miloslav M., Edgar Veith, kritisiert Staatsanwalt Wilfried Siegele, weil dieser seine Verteidigungsstrategie attackierte.
08.50 Uhr: In Feldkirch findet heute der Prozess gegen Miloslav M. (27) statt. Er soll Cain (3), den Sohn seiner Freundin zu Tode geprügelt haben. Der Angeklagte ist bereits im Gerichtssaal, die Anklageschrift wird verlesen. Miloslav hat bereits zugegeben, dass er Cain erschlagen hat, er bestreitet aber die Tötungsabsicht.
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Der Tatort in Bregenz.
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Der Tatort in Bregenz.
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Der Tatort in Bregenz.
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Hinter dieser Tür geschah das brutale Verbrechen - Nachbarn haben Kerzen angezündet.
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Das Opfer - Cain als fröhlicher Bub.
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Auch Cains Bruder Emilian (6) wurde geschlagen.
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Miloslav M., der 26-jährige Ziehvater Cains, wird verdächtigt, den Jungen getötet zu haben.
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Miloslav M., der 26-jährige Ziehvater Cains, wird verdächtigt, den Jungen getötet zu haben.
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Die Anteilnahme ist groß: Kerzen überall im Wohnhaus.
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Die Anteilnahme ist groß: Kerzen überall im Wohnhaus.